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  3. Senat: 2,2 Millionen nachträgliche Steuern von Airbnb-Vermietern

Senat
07.05.2022

2,2 Millionen nachträgliche Steuern von Airbnb-Vermietern

Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Der Berliner Senat hat eigenen Angaben zufolge rund 2,2 Millionen Euro Steuern nachträglich von Vermietern auf der Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb eingetrieben.

Dies sei aufgrund von Steuerdaten aus den Jahren 2012 bis 2014 möglich gewesen, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen am Samstag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet. Die Herausgabe der Daten habe im Juni 2020 die Hamburger Steuerfahndung erreicht, hieß es vom Senat. "Ein Teil dieser Daten betraf Steuerpflichtige in Berlin."

Demnach wurden mehr als 1500 Steuerfälle in der Hauptstadt überprüft. "Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden in 886 dieser Fälle Einkünfte nicht, nicht vollständig oder nachträglich erklärt."

Der Berliner Senat ringt mit Airbnb nicht nur um Steuerdaten. Immer wieder verhängen die Bezirke auch Bußgelder, wenn Anbieter auf der Plattform ungenehmigte Ferienwohnungen anbieten. Denn wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, benötigt in Berlin dafür seit 2014 eine Genehmigung. Die Anbieter erhalten dann eine Registriernummer, die sie im Angebot öffentlich machen müssen.

Aus Sicht der Bezirke funktionierte das lange nur unzureichend. Sie warfen den Onlineportalen wie Airbnb vor, die Angebote auch ohne die Angabe der Nummer zu veröffentlichen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im vergangenen Jahr deshalb, dass Airbnb die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben muss, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt.

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