Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Verfassungsrechtler: Entscheidung zur Wiederholungswahl erst in mehreren Monaten

Verfassungsrechtler
01.02.2023

Entscheidung zur Wiederholungswahl erst in mehreren Monaten

Ein Wähler steckt bei einer Wahl seinen Wahlzettel in eine Urne.
Foto: Bernd Weißbrod/Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa (Symbolbild)

Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederholungswahl in Berlin ist nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Michael Brenner frühestens in zwei Monaten zu erwarten.

"Wegen der Dringlichkeit wird sich das Bundesverfassungsgericht bemühen, relativ zeitnah zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu kommen", sagte Brenner dem "Tagespiegel" (online). "Ich denke, dass in circa zwei bis drei Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen sein wird." Die Richter in Karlsruhe hatten am Dienstag entschieden, dass die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant am 12. Februar stattfinden kann. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, soll erst im Nachhinein erfolgen.

Nach Brenners Ansicht wird das Bundesverfassungsgericht die Sache nicht an das Landesverfassungsgericht zurücküberweisen. "Das sehe ich nicht", sagte der Professor für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena. "Das Bundesverfassungsgericht wird das selbst entscheiden und hat dabei auch sehr große Freiheiten", sagte er. "Es kann zum Beispiel auch sein, dass die Richter die Wahlwiederholung nur in einigen Wahlbezirken kippen, weil sie dort keine ausreichenden Belege für mandatsrelevante Fehler sehen."

Dass das Bundesverfassungsgericht den Wahltermin am 12. Februar nicht gekippt hat, ist aus Brenners Sicht keine Vorentscheidung. "Aber generell kam man sagen, dass die Entscheidungen im Hauptsacheverfahren in etwa 80 Prozent der Entscheidung im Eilverfahren folgen", sagte er. "Die Richterinnen und Richter berücksichtigen bei der Abwägung der Folgen natürlich auch die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren. Man kann diese Entscheidung also als ein vorsichtiges Indiz werten."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.