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Verkehr
10.05.2022

Verwaltung: Volksbegehren autofreie Innenstadt unzulässig

Die Innenverwaltung hat das Volksbegehren autofreie Innenstadt geprüft und hält es für unzulässig. Nun muss der Senat einen Beschluss fällen - und dann das Landesverfassungsgericht.

Nach Einschätzung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres ist das Volksbegehren für eine autofreie Innenstadt unzulässig. "Der mit dem Volksbegehren vorgelegte Gesetzesentwurf verstößt gegen das Grundgesetz", teilte die stellvertretende Sprecherin der Innenverwaltung, Sylvia Schwab, am Dienstag auf Anfrage mit. "Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr im gesamten Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis unverhältnismäßig und mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar." Zuvor hatte der RBB unter Berufung auf eine Stellungnahme der Innenverwaltung, die dem Sender vorliegt, darüber berichtet.

Die Innenverwaltung hatte die Zulässigkeit des Volksbegehrens geprüft. Das Ergebnis sei am vergangenen Mittwoch an die fachlich zuständige Verkehrsverwaltung gegangen, so die Sprecherin weiter. Die Verkehrsverwaltung werde einen Beschlussvorschlag für den Senat erarbeiten.

Der Sprecher der Verkehrsverwaltung, Jan Thomsen, teilte am Dienstag mit, der Senat wolle zum Volksbegehren zeitnah einen Beschluss fassen, das werde derzeit vorbereitet. "Unsere inhaltlichen Bedenken gegen den Vorschlag des Volksbegehrens haben wir als Mobilitätsverwaltung schon formuliert - wir halten das Ziel "weniger Autos" für richtig, den vorgeschlagenen Weg aber nicht für geeignet." Ähnlich hatte sich Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) zuvor bereits öffentlich geäußert.

Rechtlich betrete die Initiative Neuland, sagte Thomsen. "Wenn die Innenverwaltung zu dem Schluss kommt, dass der Entwurf verfassungswidrig ist, würde er kurzfristig dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt zur Klärung dieser Frage. Das begrüßen wir."

Die Bürgerinitiative widersprach der Argumentation der Innenverwaltung: Ihr Gesetz hätten viele erfahrene Juristinnen und Juristen erarbeitet, geprüft und verbessert, teilte sie am Dienstag mit. "Es ist nicht nur verhältnismäßig, sondern dringend notwendig, dass wir den Autoverkehr in Berlin deutlich reduzieren", so der Sprecher der Initiative, Benni Wasmer. "Die Klimakrise rast auf uns zu und es sterben weiterhin viel zu viele Menschen im Straßenverkehr." Es gebe einfach kein Recht auf unbegrenztes Autofahren.

Der Gesetzentwurf des Bündnisses sieht vor, nahezu alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu autoreduzierten Bereichen zu erklären. Die Berliner Bürgerinitiative hatte im vergangenen Jahr mehr als 50 000 Unterschriften für ihr Anliegen an die Innenverwaltung übergeben und die Einleitung eines Volksbegehrens beantragt. Nötig dafür sind 20 000 gültige Stimmen. Diese Voraussetzung war nach einer früheren Prüfung der Innenverwaltung erfüllt.

Auch der Landesverband der Grünen begrüßte die voraussichtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs durch das Landesverfassungsgericht als große Chance. Die Landesvorsitzenden Susanne Mertens und Philmon Ghirmai erklärten am Dienstag, das Ziel der Grünen sei die autoarme Stadt, in der der öffentliche Raum den Menschen zur Verfügung stehe.

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