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  3. Verwaltungsgericht: Russisches Panzerwrack darf an Botschaft aufgestellt werden

Verwaltungsgericht
11.10.2022

Russisches Panzerwrack darf an Botschaft aufgestellt werden

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

Ein zerschossener russischer Panzer darf als zeitweiliges Mahnmal gegenüber der russischen Botschaft in Berlin aufgestellt werden.

Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag und verpflichtete damit den Bezirk Mitte zur Genehmigung der geplanten Aktion eines Vereins. Das Panzerwrack könne zwar voraussichtlich nicht direkt vor der Botschaft auf dem Boulevard Unter den Linden aufgestellt werden, weil die dortige Mittelpromenade nicht für eine Belastung von 40 Tonnen ausgelegt sei. Möglich sei das aber gegenüber auf einem gesperrten Teilstück der Schadowstraße, so das Gericht.

Der Bezirk hatte argumentiert, dass in dem Wrack "wahrscheinlich Menschen gestorben" seien, die Ausstellung sei daher nicht angemessen. Zudem berühre sie die außenpolitischen Interessen Deutschlands und es handele sich nicht um Kunst. Der Verkehr werde behindert und Menschen psychisch belastet.

Das Gericht urteilte nun, ob es sich um Kunst handele, sei unerheblich, es gehe um zulässige Meinungsfreiheit. Der Fahrzeugverkehr werde nicht beeinträchtigt, die Aufstellung für zwei Wochen sei unproblematisch, Gründe der Pietät und der außenpolitischen Interessen seien nicht relevant.

Die Initiatoren der Ausstellung in Berlin, Enno Lenze und Wieland Giebel vom Museum Berlin Story Bunker, hatten Ende Juni für ihren Verein Historiale den Antrag für das Projekt gestellt. Das für öffentliches Straßenland zuständige Bezirksamt hatte ihn abgelehnt. Der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk sagte daraufhin dem "Tagesspiegel": "Das zerstörte Kriegsgerät Russlands, das im Herzen Berlins ausgestellt würde, sollte den Menschen in Deutschland ein hautnahes Gefühl von dem brutalen Vernichtungskrieg vermitteln." Die Botschaft unterstütze das Projekt mit aller Kraft.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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