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  3. App-Dienst UberPop: Einstweilige Verfügung aufgehoben: Freie Fahrt für Taxi-Konkurrenten Uber

App-Dienst UberPop
16.09.2014

Einstweilige Verfügung aufgehoben: Freie Fahrt für Taxi-Konkurrenten Uber

Der Fahrdienst Uber liegt seit Monaten im Clinch mit dem Taxigewerbe.
Foto: Britta Pedersen (dpa)

Laut dem Landgericht Frankfurt handelt der Taxi-Konkurrent Uber rechtswidrig. Die einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen wurde aber aufgehoben.

Es geht in die nächste Instanz: der Streit um Angebote des Taxi-Konkurrenten Uber in Deutschland. Taxi Deutschland kündigte nach einer Niederlage im Eilverfahren vor dem Frankfurter Landgericht Berufung bei Oberlandesgericht (OLG) an.

Die einstweilige Verfügung gegen Uber aus dem August hob das Landesgericht auf, weil es keine Notwendigkeit mehr sah, den Streit im Eilverfahren zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Zuvor war das Uber unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro pro Fahrt untersagt worden.

Laut Landgericht handelt der Taxi-Konkurrent Uber rechtswidrig

Der Vorsitzende Richter Frowin Kurth begründete, in der Sache sei die Verfügung rechtens gewesen. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist". 

Ein Gerichtssprecher betonte: "Das Landgericht hält es weiterhin für rechtswidrig, dass die Firma Uber Beförderungswünsche an Privatfahrer vermittelt, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen und diese Fahrer zum Rechtsbruch anstiftet". Die Genossenschaft Taxi Deutschland habe allerdings "schon frühzeitig von möglichen Rechtsverstößen Kenntnis" gehabt und es versäumt, rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten.

Die Klägerin hatte sich im Sommer gegen den, aus ihrer Sicht, unfairen Wettbewerber zur Wehr gesetzt. Damit bewirkte sie die einstweilige Verfügung. Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die hohen, teils teuren Auflagen des Taxigewerbes, beklagt das Taxigewerbe.

Das Oberlandesgericht wird im Eilverfahren entscheiden

Zunächst war Uber in dem Eilverfahren nicht gehört worden. Das Unternehmen argumentiert, sein Geschäftsmodell sei auch in Deutschland schon seit mindestens 2013 bekannt. Der Taxi-Konkurrent Uber betreibt eine Smartphone-App, über die verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste angeboten werden. Und das auch von privaten Fahrern. Mittlerweile ist das Internet-Start-up in mehr als 200 Städten weltweit aktiv.

Nach der Frankfurter Entscheidung versicherte Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann: "Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle." Das Unternehmen sei offen für einen Dialog, auch mit der Politik.

Eine Sprecherin von Taxi Deutschland reagierte kämpferisch: "Es bleibt dabei: Uber handelt rechtswidrig. Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. Uber tut das nicht." Keineswegs sei das Taxigewerbe gegen Smartphone-Apps, Internet-Vermittlung und Innovation. Zur Vermittlung von Taxifahrten betreibt Taxi Deutschland selbst eine Smartphone-App. Es müsse aber gleiches Recht für alle gelten.

Das Oberlandesgericht ist die letzte Instanz im Eilverfahren.  Falls Taxi Deutschland dort ebenso scheitert, bleibe nur noch der Weg über eine Klage über ein Hauptverfahren. (dpa/AZ)

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