Bundesnetzagentur-Beirat berät über Regeln für 5G-Mobilfunk
Der Mobilfunkstandard 5G löst Schritt für Schritt die 4G-Technik ab. Bis er aber überall verfügbar ist, wird es noch dauern. Wie ist der aktuelle Stand?
Nach welchen Spielregeln startet Deutschland ins 5G-Zeitalter? Wer profitiert vom neuen Mobilfunkstandard, und wie und wann soll die Technik für superschnelles Internet auch in abgelegenen Regionen verfügbar sein? Über diese Fragen ist eine heftige Debatte entbrannt, bevor der Beirat der Bundesnetzagentur am Montag über die Vergabebedingungen befinden will. Ein Überblick:
Was kann 5G?
Der neue Mobilfunkstandard löst weltweit Schritt für Schritt die 4G-Technik (auch als LTE bekannt) ab und soll durch eine enorme Geschwindigkeitssteigerung bis in den Gigabit-Bereich den Weg für zahlreiche Anwendungen ebnen, die eine Datenübertragung in Echtzeit benötigen. So fallen etwa bei selbstfahrenden Autos, die künftig den Verkehrsinfarkt in den Städten lindern könnten, gewaltige Datenmengen an. Und die Wirtschaft setzt auf intelligent vernetzte Fabriken und Maschinen, die beispielsweise selbst vorhersagen, wann sie eine Wartung benötigen.
Auch für Verbraucher bietet 5G abseits der immer größer werdenden Datenmengen beim Streamen von Videos neue Möglichkeiten: So sollen etwa Augmented- oder Virtual-Reality-Apps beim Shoppen schneller und umfangreicher Informationen liefern - sei es über Inhaltsstoffe von Produkten oder darüber, ob neue Möbel auch ins eigene Wohnzimmer passen.
Bis die meisten Handybesitzer 5G nutzen können, wird es allerdings noch Jahre dauern. Selbst der Vorgängerstandard 4G ist noch längst nicht überall in Deutschland verfügbar. Für 5G will die Bundesnetzagentur nun im kommenden Frühjahr Frequenzen versteigern.
Was sehen die Pläne der Bundesnetzagentur vor?
Mitte November hat die Behörde ihren finalen Entwurf für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt und die Auflagen für die Bieter auf Druck aus der Politik verschärft. Diese müssen nun zunächst bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen - bis Ende 2024 dann unter anderem auch alle wichtigen Wasserstraßen und die übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Ein besonderer Knackpunkt ist das sogenannte Roaming - also dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern automatisch auf die Handynetze der Konkurrenten umgeleitet werden. Hierzu will die Netzagentur den Betreibern ein "Verhandlungsgebot zu Kooperationen" auferlegen und diesen Prozess als "Schiedsrichter" aktiv begleiten. Das könnte auch für Neueinsteiger bei den Betreibern die Chancen auf einen Markteintritt erhöhen. Rechtlich verpflichten, ihre Netze mit Konkurrenten zu teilen, kann die Behörde die Anbieter bislang aber nicht.
Welche Rolle spielen die großen Anbieter?
Die drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland spielen auch beim 5G-Ausbau eine wichtige Rolle, da sie bereits eine Netzinfrastruktur haben. Strenge Auflagen sind ihnen ein Dorn im Auge.
Mit von der Partie in der 5G-Diskussion sind auch sogenannte Diensteanbieter wie 1&1 oder Freenet, die zwar kein eigenes Netz haben, aber bei den großen Anbietern Netzkapazitäten einkaufen und daraus dann Produkte für ihre eigenen Kunden schnüren. Für Verbraucher kann dies mehr Wettbewerb und damit auch günstigere Preise bedeuten.
Die Bundesnetzagentur will zudem einige Frequenzen nicht versteigern, sondern auf Antrag flexibel regional zuteilen. Dafür interessieren sich vor allem Industriebetriebe, kommunale Unternehmen - aber auch etwa Festivalveranstalter, die auf kleinen Flächen viele Geräte mit Internetzugang bedienen müssen. Nötig ist in jedem Fall, dass die Antennenstandorte ans Glasfasernetz angeschlossen werden.
Was ist mit den weißen Flecken?
Für Zündstoff hat zuletzt immer wieder die Debatte um die Flächenabdeckung gesorgt. Während etwa der Bauernverband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund betonen, dass 5G sehr wohl auch "an jeder Milchkanne" notwendig sei, warnt die Digitalwirtschaft vor "unverhältnismäßigen Auflagen für die Netzbetreiber".
Die Bundesnetzagentur selbst sagt, sie habe berücksichtigen müssen "was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist". Im Beirat der Behörde müssen sich am Montag mit dem Entwurf nun jeweils 16 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat befassen. "Anschließend", so die Behörde, soll eine Entscheidung veröffentlicht werden. (afp)
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