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Facebook-Abmahnung
24.03.2015

Abmahnung wegen Facebooks "Teilen"-Button: Das rät ein Anwalt

Ein Artikel auf Facebook ist mittels des "Share-Buttons" schnell geteilt - für den Nutzer ist das ungefährlich.
Foto: Lukas Schulze (dpa)

Eine Frau soll über 1000 Euro zahlen, weil sie einen Artikel bei Facebook geteilt hat. Anwalt Hagen Hild erklärt, wann solch eine Abmahnung droht - und was Sie dann tun sollten.

Wer für gut befundene Artikel oder Blogeinträge gerne an Freunde und Bekannte weiterempfiehlt, hat ihn zu schätzen gelernt: Den "Share-Button", mit dem sich Geschichten schnell und einfach auf Facebook teilen lassen. Auf den meisten Nachrichtenseiten, Blogs und in vielen Online-Shops gehört er schon lange zur Grundausstattung.

Der Inhaberin einer Fahrschule hat der Knopf nun eine Abmahnung von über 1000 Euro eingebracht. Das berichtet der IT-Anwalt Christian Solmecke. Demnach hatte die Frau einen Bericht auf Bild.de über den Button geteilt, wie Hunderte andere Nutzer auch. Der Fotograf des Bildes habe sie daraufhin abmahnen lassen, da er nicht als Urheber zu erkennen gewesen sei.

Warum der Teilen-Button auf Facebook ungefährlich ist

Droht nun jedem eine Abmahnung, der einen Artikel auf Facebook teilt? Nein, sagt IT-Fachanwalt Hagen Hild von der Augsburger Kanzlei Hild & Kollegen. Im Interview mit AZ online erklärt er: "Für den privaten Nutzer ist das Teilen über den 'Share'-Button zulässig, wenn der Webseiten-Betreiber das Foto rechtmäßig eingebunden hat und dem Urheber bekannt war, dass auf dieser Webseite die Möglichkeit angeboten wird, Inhalte bei Facebook zu teilen. Gerichtlich entschieden ist dies jedoch noch nicht."

Seriöse Nachrichtenseiten haben Absprachen mit den Fotografen, damit deren Fotos auch ohne spezielle Urhebernennung als Vorschaubilder im sozialen Netzwerk auftauchen dürfen. "Selbst wenn diese Lizenz nicht vorliegt, beispielsweise auf kleineren Blogs, darf der Nutzer den Artikel teilen. Denn die Verantwortung liegt beim Seitenbetreiber", erklärt Anwalt Hagen Hild. "Wer eine Abmahnung bekommt, kann Regressansprüche gegen den Betreiber erheben."

Bei der kommerziellen Nutzung gelten laut Hild andere Regeln. Wer den Artikel einer Webseite für eigene Werbezwecke nutzt, bewege sich auf dünnem Eis.

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Abmahnungen wie im aktuellen Fall werden meist von Kanzleien verschickt, die in der Hoffnung auf das schnelle Geld massenhaft Briefe verschicken. Sie hoffen Hagen Hild zufolge darauf, dass die Menschen lieber zahlen, als einen Anwalt einzuschalten. Eine häufig verwendete Masche sei es, zuerst horrende Summen zu fordern, um danach mit einer geringeren Forderung eine Art Entgegenkommen zu signalisieren.

Das sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben

Was sollen Nutzer tun, die eine Abmahnung erhalten haben? Auf keinen Fall sollten sie die Abmahnung einfach liegen lassen, erklärt Hild: "Um auf der sicheren Seite zu sein, rate ich dazu, einen Anwalt einschalten. Die Kosten werden je nach Sachlage entweder vom Abmahner selbst ersetzt oder vom Betreiber der Webseite, falls dieser kein Recht auf redaktionelle Nutzung des Bildes hatte."

Wichtig ist, dass die Nutzer nicht das Foto des Artikels speichern und auf Facebook hochladen, sondern den ganzen Artikel teilen. Ansonsten begehen sie eine klare Urheberverletzung.

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