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Software
30.08.2018

Smart Home: Chaos Computer Club warnt vor Sicherheitslücken

Der Chaos Computer Club warnt vor Sicherheitslücken in der Software von Smart Home Geräten.
Foto:  Alexander Heinl, dpa (Symbolbild)

Angesichts des Trends zur Vernetzung des Haushalts hat der Chaos Computer Club vor Sicherheitsproblemen bei Smart Home Geräten gewarnt.

Unter Smart Home, ein Schwerpunkt der diesjährigen Elektronikmesse IFA in Berlin, versteht man die Vernetzung von Haushaltstechnik, etwa zur effizienteren Energienutzung oder Erhöhung des Komforts. Dazu gehören intelligente Beleuchtungs- und Heizsysteme, Video-Überwachung und Sprachassistenten. Aber auch smarte Kühlschränke, die den Inhalt erkennen, oder vernetzte Spülmaschinen, die neue Tabs bestellen, wenn der Vorrat zu Neige geht.

Der Chaos Computer Club (CCC) warnt jetzt vor Sicherheitslücken in der Software von smarten Geräten. Laut CCC-Sprecher Linus Neumann geht der Preisdruck in der Branche oft zu Lasten der Sicherheit, im Speziellen zu Lasten der Softwarequalität und der Nachsorge.

Chaos Computer Club sieht den Verbraucherschutz gefährdet

Nach Ansicht des Chaos Computer Clubs müssen Verbraucher in der Lage sein, auch noch in fünf bis zehn Jahren Sicherheitsupdates durchzuführen. Doch leider mangele es bei vielen Herstellern an dieser Nachsorge. Konsequenz sei, dass die Nutzer entweder die Produkte ohne Updates weiterbetrieben oder diese gegen neue Geräte austauschten. Doch das geht dann entweder zu Lasten der Sicherheit oder zu Lasten der Umwelt und Nachhaltigkeit.

Von der Politik fordert deshalb der Chaos Computer Club, Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. So solle es eine gesetzliche Verpflichtung für Sicherheitsupdates geben. Sinnvoll sei auch eine Kennzeichnungspflicht für eine Art Verfallsdatum, beispielsweise: "Dieses Gerät ist mindestens fünf Jahre mit Updates versorgt." 

Generell sollten sich die Verbraucher darüber im Klaren sein, dass mit Hilfe der Geräte Daten gesammelt und übertragen werden, betont Neumann. Sie sollten sich fragen, ob dieser Bereich auch noch zu Kommerz- und Werbezwecken genutzt werden muss. (dpa)

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