Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Landkreis Dillingen
Ab Montag, 8. März, gibt es entscheidende Änderungen. Die betreffen sowohl Einzelhandel als Privatleben. Das sind die Regelungen im Überblick.
Entsprechend den Vorgaben aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises Dillingen (www.landkreis-dillingen.de) hinterlegt ist, gelten ab Montag, 8. März, im Kreis aufgrund einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 neue Regelungen, teilt das Landratsamt mit. Im Detail:
Kontaktbeschränkungen: Es sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit zwei weiteren Hausständen möglich, jedoch beschränkt auf maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
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