Gericht stimmt Glötter Getränkemarkt zu
Andreas Stegbauer klagte. Bürgermeister Käßmeyer will vielleicht in Berufung gehen
Einen Getränkemarkt hat Glött bisher nicht, doch das könnte sich vielleicht bald ändern. Zumindest, wenn es nach Andreas Stegbauer und dem Augsburger Verwaltungsgericht geht. Im März 2010 hatte der Glötter beantragt, in der Lagerhalle seiner Frau, in der Geräte seines Baugeschäfts gelagert werden, einen Getränkemarkt zu eröffnen (DZ berichtete). Dieses Vorhaben stieß bei Anwohnern und Gemeinde aber auf wenig Begeisterung. Stegbauer klagte, nun entschied das Gericht zu seinen Gunsten. „Das ist ein erster Erfolg“, sagte Stegbauer gestern gegenüber der DZ.
Erhöhtes Verkehrsaufkommen und Geruchsbelästigung waren die Argumente der Anwohner gegen sein Projekt, so Stegbauer. Sogar eine Unterschriftenliste bei der Gemeinde reichten sie ein. „Ich dachte, ein Getränkemarkt sei nicht schlecht, ich wollte nichts Böses.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.