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12.12.2016

Prosecco für den Müllmann?

Eine Flasche Prosecco als Aufmerksamkeit vor Weihnachten? Da ist aus der Sicht von Rechtsexperten heute Vorsicht angebracht. Besonders bei Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Foto: Aumiller

Kann man dem Postboten oder dem Feuerwehrmann einfach so ein Weihnachtsgeschenk machen? Einige Fachleute aus der Region kommentieren die gute Sitte, die mancher schon am Aussterben sieht

Der Zusteller musste so viele Pakete schleppen, da hat er sich zu Weihnachten eine Flasche Wein verdient. Die Lehrerin war trotz der Querelen des eigenen Lausebengels stets gutmütig, dafür gibt es einen Essengutschein. Und die Männer von der Müllabfuhr verdienen ihr Geld ja sowieso hart, dafür gibt es für jeden einen Umschlag mit einem Schein.

Haben sie in ihrem Leben schon öfter so oder so ähnlich gemacht, weil sie in Weihnachtsstimmung waren? Dann ist Vorsicht angebracht. Denn laut dem Wertinger Anwalt Wolfgang H. Müller haben sich die Zeiten radikal geändert. Was im neuen Firmenjargon „compliance“ heißt – wörtlich „Beachtung“ auf deutsch – könnte der Gönnerlaune einen Dämpfer verpassen. Der Verhaltenskodex, den sich Behörden und Firmen selbst auferlegt haben, ließe nicht mehr viel Freiraum, einem beruflichen Kontakt etwas zu schenken. „Der Weihnachtsgedanke? Vergessen sie den. Den nimmt ihnen heute niemand mehr ab, wenn sie den als Grund für ein Geschenk angeben“, sagt Müller. Für ihn ist der Gedanke der Weihnacht „verrechtlicht und verhunzt“ worden.

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