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Rechte
17.02.2017

Alles gut in der „Villa Kunterbunt“

Astrid Lindgrens Kinderbücher – allen voran die Geschichte von Pippi Langstrumpf – werden in vielen Kindergärten gerne zur Hand genommen.
Foto: Martin Gerten, dpa

Der Name bleibt für Kindergärten gebührenfrei. Und der Zauber soll erhalten werden

Pippi Langstrumpf liebte die Freiheit und den Spaß – kein Wunder, dass es vielen Kindern Freude bereitet, die Geschichten der kleinen Abenteurerin zu lesen. Der Aislinger Kindergarten hat sich sogar nach Pippis Zuhause, der „Villa Kunterbunt“, benannt – wie viele andere Kindergärten auch. Jahrelang hat das niemand infrage gestellt, bis vor Kurzem ein Kindergarten in Eppelheim bei der Erbengemeinschaft der Autorin Astrid Lindgren in Schweden um Erlaubnis bat. Der Bürgermeister erzählte, er habe aus Schweden spontan eine kurze und freundliche Antwort bekommen: Er dürfe den Namen natürlich behalten, für 500 Euro im Jahr.

Patrizia Müller, Leiterin des Aislinger Kindergartens, hat von Anfang an nicht daran geglaubt, dass der Name „Villa Kunterbunt“ in irgendeiner Weise gefährdet sei – und sie hat recht behalten. Inzwischen sind in Eppelheim neue Informationen über die urheberrechtliche Lage angekommen. Auch für den Landkreis Dillingen gibt die Kanzlei Graef aus Hamburg, die die Interessen der Erbengemeinschaft vertritt, Entwarnung. Die Nutzung der Bezeichnung „Villa Kunterbunt“ durch gemeinnützige Einrichtungen und Kindergärten werde seit Jahrzehnten von Astrid Lindgren und ihren Erben ohne Zahlung einer Lizenzgebühr toleriert, solange diese Einrichtungen die Erziehungsideale von Astrid Lindgren in ihrer Arbeit umsetzen.

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