Über Petition wird in Berlin entschieden
Haunsheim/München (ziss) - "Für uns ist es ein Erfolg", stellen Maria Nothofer und Doris Hiesinger gestern Mittag fest. Im Bayerischen Landtag wurde ihre Petition behandelt. Gemeinsam mit vier weiteren Petitionen, die das Thema Windkraft in Bayern behandeln, wird ihr Schreiben jetzt nach Berlin weitergereicht.
Rechtsprechung von 1982
Sie hatten emissionsschutzrechtliche Einwände. So stammt die Rechtsprechung, die die Lärmemission und Infraschall behandelt, aus dem Jahr 1982. Damals sei man von punktförmigen am Boden liegenden Schallquellen ausgegangen, habe der vortragende Abgeordnete Eberhard Rotter erörtert. Gemeinsam mit dem Abgeordneten Paul Wenger seien die Themen abgearbeitet worden. Erwin Huber habe den Ausschuss geleitet, berichten die beiden Haunsheimerinnen der DZ.
Nachdem es inzwischen Windräder mit einer Nabenhöhe von 138 Metern gebe, müsse der Mindestabstand zur Wohnbebauung in ihren Augen von 800 auf mindestens 1500 bis 2000 Meter erhöht werden. "Da es sich hier um eine Bundesemissionschutzrichtlinie handelt muss darüber der Petitionsausschuss im Bundestag entscheiden", betont Maria Nothofer.
Laut den beiden Haunsheimerinnen wurde aber im Maximilianeum betont, dass die Faustregel von 800 Metern unbedingt einzuhalten ist. Nothofer: "Man müsste also auch auf den Beutenstetter Hof Rücksicht nehmen, der weniger als 800 Meter von der geplanten Windkraftanlage entfernt läge. Das Landratsamt soll sehr sensibel mit dieser Angelegenheit umgehen und an das Wohl der Bürger denken."
Christa Marx, Leiterin der Bau- und Umweltabteilung des Landratsamtes, erwiderte, dass alle einzuhaltenden Lärmwerte auch beim Beutenstetter Hof eingehalten werden würden. "Er ist aber anders zu bewerten und hat einen anderen Rechtsstatus. Schließlich handelt es sich bei dem Hof nicht um ein Wohngebiet", so Marx.
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