Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Über Petition wird in Berlin entschieden

09.10.2009

Über Petition wird in Berlin entschieden

Haunsheim/München (ziss) - "Für uns ist es ein Erfolg", stellen Maria Nothofer und Doris Hiesinger gestern Mittag fest. Im Bayerischen Landtag wurde ihre Petition behandelt. Gemeinsam mit vier weiteren Petitionen, die das Thema Windkraft in Bayern behandeln, wird ihr Schreiben jetzt nach Berlin weitergereicht.

Rechtsprechung von 1982

Sie hatten emissionsschutzrechtliche Einwände. So stammt die Rechtsprechung, die die Lärmemission und Infraschall behandelt, aus dem Jahr 1982. Damals sei man von punktförmigen am Boden liegenden Schallquellen ausgegangen, habe der vortragende Abgeordnete Eberhard Rotter erörtert. Gemeinsam mit dem Abgeordneten Paul Wenger seien die Themen abgearbeitet worden. Erwin Huber habe den Ausschuss geleitet, berichten die beiden Haunsheimerinnen der DZ.

Nachdem es inzwischen Windräder mit einer Nabenhöhe von 138 Metern gebe, müsse der Mindestabstand zur Wohnbebauung in ihren Augen von 800 auf mindestens 1500 bis 2000 Meter erhöht werden. "Da es sich hier um eine Bundesemissionschutzrichtlinie handelt muss darüber der Petitionsausschuss im Bundestag entscheiden", betont Maria Nothofer.

Laut den beiden Haunsheimerinnen wurde aber im Maximilianeum betont, dass die Faustregel von 800 Metern unbedingt einzuhalten ist. Nothofer: "Man müsste also auch auf den Beutenstetter Hof Rücksicht nehmen, der weniger als 800 Meter von der geplanten Windkraftanlage entfernt läge. Das Landratsamt soll sehr sensibel mit dieser Angelegenheit umgehen und an das Wohl der Bürger denken."

Christa Marx, Leiterin der Bau- und Umweltabteilung des Landratsamtes, erwiderte, dass alle einzuhaltenden Lärmwerte auch beim Beutenstetter Hof eingehalten werden würden. "Er ist aber anders zu bewerten und hat einen anderen Rechtsstatus. Schließlich handelt es sich bei dem Hof nicht um ein Wohngebiet", so Marx.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.