Doch nicht nur ein Radweg
Landratsamt: Beschluss des Zöschinger Gemeinderates über die Abstufung der Verbindungsstraße in Richtung Ballmertshofen ist unzulässig
Zöschingen Die Gemeinde Zöschingen muss ihre Entscheidung vom 6. Dezember 2010 bezüglich der Gemeindeverbindungsstraße nach Ballmertshofen aufheben. Die Bachtaler hatten die Verbindung im Bereich ihrer Gemarkung zu einem Geh- und Radweg abgestuft und mit Ausnahme des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs gesperrt. Nun ist das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde nach einer Prüfung der Beschlüsse eingeschritten. Laut einer entsprechenden Verfügung des Landratsamtes muss der Zöschinger Rat seinen Beschluss bis zum 30. Juni 2011 aufheben und die Beschilderung entfernen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Anlass der Prüfung waren Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses, die insbesondere von der benachbarten Gemeinde Dischingen erhoben wurden. Mit Blick auf die ablehnende Haltung der Gemeinde Dischingen zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße zum Geh- und Radweg hatte das Landratsamt zunächst ein Gespräch initiiert, bei dem eine einvernehmliche Lösung, beispielsweise durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der gesamten Strecke, erzielt werden sollte. Allerdings konnten sich die beiden Gemeinden nicht verständigen.
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