Autofahrerin ärgert sich wegen Strafe nach Parken vor dem Dillinger Parkhaus
Plus Eine Frau übersieht beim Besuch des Nachtumzugs, dass auch auf der Freifläche vor dem Parkhaus Gebühren fällig werden. Sie muss eine Vertragsstrafe zahlen.
Den farbenfrohen Dillinger Nachtumzug am 9. Februar hat die Heretsriederin Susanne List genossen. Die Autofahrerin aus dem Landkreis Augsburg kehrte nach dem Besuch des Gaudiwurms mit einem guten Gefühl zu ihrem Wagen auf der Abstellfläche vor dem Dillinger Parkhaus zurück. Zwei Wochen später bekam die Faschingsfreude allerdings einen schalen Nachgeschmack. Susanne List erhielt einen Brief mit der Aufforderung, 35 Euro Vertragsstrafe zu bezahlen.
Die Heretsriederin hatte ihr Auto an jenem Freitag gegen 17.30 Uhr auf dem Außengelände vor dem Parkhaus abgestellt und dort vergeblich nach einem Parkscheinautomaten gesucht. Im Parkhaus selbst wurde die Autofahrerin schließlich fündig. Die Anleitung dort habe aber nur die Einfahrt ins Parkhaus und den damit verbundenen Scan des Kfz-Kennzeichens beschrieben. Eine Bezahlmöglichkeit für die Parkplätze im Außenbereich habe sie nicht entdeckt, sagt List.
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