Impfpflicht für bestimmtes Personal: Wer im Kreis Dillingen wie betroffen ist
Plus Wer gilt als vollständig geimpft? Was passiert, wenn sich Personal in Pflegeberufen im Kreis Dillingen nicht impfen lassen will?
Seit Dienstag müssen nun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeberufen nachweisen, dass sie gegen Corona vollständig geimpft oder genesen sind. Wer das nicht kann, der muss mit Bußgeldern rechnen. Doch so schnell geht das wohl nicht. Im ersten Schritt müssen betroffene Einrichtungen das nicht-geimpfte Personal an das Gesundheitsamt Dillingen melden. Wie viele Personen sind denn gemeldet worden?
Dr. Uta-Maria Kastner: Die Einrichtungen melden ab Mittwoch, 16. März, die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenen-Status oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Zahl genannt werden.
Wie viele Einrichtungen im Landkreis Dillingen sind von der Impfpflicht betroffen?
Kastner: Betroffen sind alle Einrichtungen und Praxen, die im Infektionsschutzgesetz genannt sind, unter anderem alle medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen sowie verschiedene humanmedizinische Heilberufe, aber auch Einrichtungen der Pflege- und Behindertenhilfe und ambulante Pflegedienste.
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