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Landkreis Dillingen
09.03.2022

TikTok-Challenge: Jugendliche randalieren absichtlich in Schulen im Kreis Dillingen

Derzeit gibt es eine TikTok-Challenge, die Jugendliche animieren soll, ihre Schulen zu beschädigen.
Foto: Fabian Sommer/dpa (Symbolbild)

"Devious Lick" heißt ein Aufruf bei TikTok. Schülerinnen und Schüler beschädigen absichtlich Schulen. Das reicht von Kot verschmierten Fenstern bis hin zu Lagerfeuern.

Immer wieder kommt es zu Sachbeschädigungen an Schulen im Landkreis Dillingen. Von Vandalismus ist vereinzelt die Rede. Seit geraumer Zeit gibt es eine sogenannte TikTok-Challenge, die die jungen Leute regelrecht dazu aufruft, Schaden an ihren Schulen anzurichten. Stimmt das?

Katharina von Rönn: Die TikTok-Challange heißt „Devious Lick“ und ist bekannt. Es kam weltweit aufgrund des Aufrufs zu teils massiven Beschädigungen an Schulinventar. Durch den Betreiber der Plattform wurden daraufhin etliche Videos gelöscht.

Heißt konkret?

von Rönn: Die meisten Beschädigungen an Schulen finden überwiegend außerhalb der Schulzeit statt. Hierbei werden meistens Graffitis oder Beschädigungen am Außenbereich durch Jugendgruppen verursacht. Der von Ihnen genannte aktuelle Vorfall ist anscheinend noch nicht angezeigt worden.

Gibt es konkret Vorfälle im Landkreis Dillingen, die auf diese Challenge im sozialen Netzwerk zurückzuführen sind?

von Rönn: Im Zeitraum seit 1. Januar bis einschließlich Dienstag wurden drei Delikte im Bereich der Polizei Dillingen angezeigt. Zwischen 1. bis 3. Oktober wurden in der Aschbergschule in Holzheim ein Lagerfeuer im Schulhof gemacht, am Eingangsbereich uriniert und Scheiben mit Kot verschmiert. Der Schaden umfasst circa 100 Euro. Am 29. März wurden an der Donau-Realschule in Lauingen Lackfarben und Kleber umgeworfen und Boden und Tische verschmutzt. Außerdem wurden Graffitis an der Außenfassade geschmiert. Eine Schülerin im Alter von 16 Jahren konnte als Mittäterin ermittelt werden. Von 5. bis 12. Februar 2021 wurde in der Dillinger Mittelschule eine Fensterscheibe eingeworfen.

Glaubt man Gerüchten, dann soll es ganz aktuell zu Vorfällen an der Grund- und Mittelschule in Höchstädt geben.

von Rönn: Der Vorfall ist noch nicht angezeigt worden.

Wie geht man mit solchen Vorfällen an den Schulen um?

von Rönn: Inwieweit die Schulen durch ihre Lehrer auf die Problematik eingehen, ist mir nicht bekannt. Hier sind vor allem die Eltern gefragt, um ihre Kinder auf die Problematik von derartigen Aufrufen im Internet und deren Folgen hinzuweisen.

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Was kann oder muss die Polizei machen?

von Rönn: Bei mutwilligen Beschädigungen wie Graffitis oder das Beschädigen von Sanitäranlagen oder Klassenzimmern stellt es Straftaten, in der Regeln sind dies Sachbeschädigungen oder Gemeinschädliche Sachbeschädigungen, dar. Diesbezüglich werden immer Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft geführt.

Wie alt sind die Kinder? Können sie überhaupt schon rechtlich belangt werden?

von Rönn: Ab dem 14. Lebensjahr gelten Kinder als strafmündig und können auch nach dem Jugendgerichtsgesetz belangt werden. Zudem können die Geschädigten natürlich auch Schadensforderungen an die Täterinnen oder Täter beziehungsweise deren Eltern stellen.

Zur Person: Katharina von Rönn ist Polizeioberkommissarin bei der Polizei in Dillingen und dort unter anderem für die Presse Ansprechpartnerin.

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