Corona-Regeln für private Feiern: Ohne Gästeliste geht es nicht
Derzeit darf man im Landkreis Donau-Ries 100 Gäste im Freien einladen. Aber nur mit Anlass, fest gelegtem Personenkreis und Liste.
Das Landratsamt erinnert hinaus, dass laut der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Privatveranstaltungen wie Vereinssitzungen, Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern nur unter gewissen Voraussetzungen wieder möglich sind. Dabei muss der Teilnehmerkreis immer festgelegt werden, es ist also eine Einladung mit Rückmeldung erforderlich. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass der Veranstalter im Nachgang nachweisen können muss, welche Personen anwesend waren.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt Folgendes: Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen oder bis zu 100 Personen im Freien. Es ist kein Testnachweis erforderlich. Liegt die Inzidenz über 50 aber unter 100, so dürfen sich innen maximal 25 Personen und im Freien bis zu 50 Personen im Freien treffen. Ein Testnachweis ist erforderlich. Geimpfte oder Genesene zählen nicht dazu.
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