Schweinepest: Darauf kommt es im Kreis Donau-Ries jetzt an
Ein Fall der Afrikanischen Schweinepest ist in Deutschland festgestellt worden. Was das bedeutet und welche Regeln im Landkreis Donau-Ries gelten.
Bei einem in Brandenburg tot aufgefundenen Wildschwein ist am 10. September das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Es handelt sich um den ersten offiziell nachgewiesenen Fall von ASP in Deutschland. Aufgrund der Nähe zur deutsch-polnischen Grenze erfolgte die Verbreitung des Erregers vermutlich durch ein wanderndes Wildschwein, aber eine Einschleppung durch den Menschen über kontaminierte Lebensmittel kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Durch die unsachgemäße Entsorgung kontaminierter Lebensmittel kann die ASP auch über größere Entfernungen durch den Menschen verbreitet werden.
Exportverbote für hiesige Schweine
Von Ländern wie China, Japan, Brasilien, Argentinien, Singapur, Korea und Mexiko wurden Exportverbote für das aus der Bundesrepublik Deutschland stammende Schweinefleisch verhängt, die dementsprechend auch den Landkreis Donau-Ries treffen. Die ASP kann für schweinehaltende Betriebe also massive wirtschaftliche Folgen haben, weswegen eine weitere Ausbreitung möglichst vermieden werden muss. Das teilt das Landratsamt mit.
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