Messer bringt einem 19-Jährigem Ärger
Junger Mann gerät zufällig eine Polizeikontrolle. Die Beamten endtecken einen verbotenen Gegenstand.
Einigen Ärger eingehandelt hat sich ein junger Mann, der im Herbst 2014 in Nördlingen unterwegs war und ein sogenanntes Butterfly-Messer bei sich hatte. Der 19-Jährige geriet im Bereich des Bahnhofs zufällig in eine Polizeikontrolle. Dabei entdeckten die Beamten das Messer. Bei diesem handelt es sich nach dem Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand. Soll heißen: Man darf so etwas nicht besitzen und schon gar nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen.
Eine Strafanzeige und eine Verhandlung vor Jugendrichter Gerhard Schamann waren die Konsequenzen für den 19-Jährigen. Der gab vor Gericht an, er habe das Messer zum Selbstschutz bei sich gehabt. Außerdem schnitze er gerne.
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