Mehr Geld für Tagesmütter
Die Qualifizierung ist dabei entscheidend
Die Tagesmütter im Landkreis Donau-Ries sollen ab dem kommenden Jahr mehr Geld bekommen. Die Weichen dafür hat nun der Jugendhilfeausschuss des Kreistags gestellt. Um wie viel es im Einzelfall geht, hängt von der Qualifikation der Tagesmutter ab.
„Das ist ein greifbares Kriterium zur Differenzierung“, sagte Claudia Wernhard von der Fachstelle für Kindertagesbetreuung im Landkreis. Der Gesetzgeber verlangt künftig eine Unterscheidung – bisher erhielt jede Tagesmutter in der Region das gleiche: drei Euro pro Stunde und Kind. Nicht viel für eine solch verantwortungsvolle Tätigkeit, wie Wernhard eingesteht. „Wobei man berücksichtigen muss, dass sich die meisten Tagesmütter im Schnitt um zwei bis drei Kinder kümmern.“ Von einem Lohn sollte man dennoch nicht sprechen, sondern eher von einem Zuverdienst, so Wernhard.
74 Personen stehen im Landkreis zur Betreuung zur Verfügung, wobei derzeit etwas mehr als 30 im Einsatz sind. Die aktuelle Zahl der Pflegekinder beträgt 89.
Für diese Tätigkeit plant der Kreis nun eine neue Richtlinie, die die Kindertagespflege näher definiert und damit auch Verbindlichkeit und Rechtssicherheit schafft. Auch das Entgelt ist geregelt: Wer an einer Qualifizierungsmaßnahme mit 160 Stunden teilgenommen hat, soll künftig 3,38 Euro pro Kind und Stunde erhalten, Personen mit einer pädagogischen Ausbildung 3,50 Euro. Für Kinder mit Behinderung gibt es 6,73 Euro.
„Die Pflegeltern leisten Hervorragendes. Wir wollen unser Netz weiter ausbauen“, sagte Alfred Kanth, der Fachbereichsleiter Jugend, Familie und Senioren am Landratsamt. Seiner Auskunft nach kostet die Anhebung den Landkreis auf das Jahr hochgerechnet etwas mehr als 50000 Euro.
Die Gebühren für Eltern sollen gleich bleiben: für drei bis vier Stunden 120 Euro, für fünf bis sechs Stunden 180 Euro, für sieben bis acht Stunden 240 Euro. „Wir wollen mit der Tagespflege keine Konkurrenz zu Kindertagesstätten sein, sondern eine Ergänzung“, betonte Wernhard. Für die Gebühren soll eine eigene Satzung erlassen werden. Diese und auch die Richtlinie werden im nächsten Schritt im Kreistag behandelt. (mwe)
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