Jäger fürchten um ihre Rechte
Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte das Jagen auf Grundstücken verbieten. Betroffene im Landkreis haben die Sorge, dass aus den Revieren „Fleckerlteppiche“ werden
Donauwörth Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg sorgt auch bei den Jägern im Landkreis für Wirbel: Denn künftig muss nicht mehr jeder Grundstückseigentümer die Jagd auf seiner Fläche dulden. Das sorgt bei den Waidmännern für hitzige Diskussionen, denn das deutsche Jagdrecht könnte sich durch das Urteil grundlegend ändern.
Bisher gilt: Grundstückseigentümer von Flächen außerhalb von Ortschaften sind automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Selbst Jagdgegner konnten bislang nichts dagegen tun, dass auf ihrem Gebiet Wildtiere geschossen werden. Jetzt aber hat ein Kläger vor dem Gerichtshof Recht bekommen. Demnach verletzt das deutsche Jagdrecht den Schutz des Eigentums. Für Menschen, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen, sei sie eine „unzumutbare Belastung“, hieß es.
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