20-Jähriger wirft im Ried mit Bierflaschen und landet vor Gericht
Im Frühsommer will ein junger Donauwörther seine Bierflaschen unrechtmäßig entsorgen und gerät mit einem Passanten in Konflikt. So lautet das Urteil.
Ein junger Mann wirft im Juni dieses Jahres Bierflaschen im Donauwörther Ried in die kleine Wörnitz. Das Flussbett ist ausgetrocknet, sodass die Flaschen dort liegen bleiben und teilweise zerschellen. Ein Passant, der an diesem Tag dort unterwegs ist, entgeht nur knapp einer Verletzung. Jetzt muss der junge Mann dafür die Konsequenzen tragen. Was geschehen ist und mit welcher Strafe die Tat des 20-Jährigen geahndet wurde, darum ging es am Montag am Amtsgericht Nördlingen.
Der jungen Donauwörther soll versucht haben einen Mann mit einer Bierflasche gefährlich zu verletzen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Anna-Lena Pilsel. Zuvor soll er dem Passanten zugerufen haben: "Was hast du für ein Problem." Der 20-Jährige streitet nicht ab. Doch habe er den 53-Jährigen nicht treffen wollen. Er erklärt Richter Andreas Krug, er haben die Flaschen lediglich aus Angst vor seinem Vater entsorgen wollen, da dieser es nicht gerne sehe, wenn er Alkohol trinke. Deshalb habe er die Glasflaschen kurzerhand vom Grundstück aus über die Mauer in die Wörnitz geschmissen hat. Doch dem Richter und der Staatsanwältin ist gänzlich unverständlich, warum er sie nicht auf eine andere Art und Weise entsorgt hat.
"Schade, dass ich Sie nicht getroffen habe" soll der Angeklagte gesagt haben
Der Angeklagte erklärt sein Verhalten damit, dass er seinen Vater gehört und deswegen panisch eine Lösung gesucht habe. Da er in der Vergangenheit Probleme mit Alkohol gehabt habe, wollte er nicht, dass sein Vater ihn für rückfällig hielt. Also entschied er sich für die Wörnitz. "Ich bereue es, die schlechtere Option gewählt zu haben", sagt der 20-Jährige vor Gericht.
Doch erklärt das nicht sein Verhalten gegenüber dem Passanten, der zu dieser Zeit mit seiner Partnerin und Hunden an der Kleinen Wörnitz spazieren ging. Dieser erzählt dem Richter, dass er beobachtet hatte, wie die Flaschen im Flussbett gelandet seien und er den Verursacher zur Rede stellen wollte. Dieser hätte damit ja Spaziergänger, Fahrradfahrer oder Enten treffen können.
Als der 20-Jährige daraufhin zu ihm gesagt habe, was er denn für ein Problem hätte, sei kurz darauf eine Flasche in seine Richtung geflogen. Der 53-Jährige musste sich ducken, um nicht getroffen zu werden. Verteidiger Rechtsanwalt Roland Aigner argumentiert jedoch, dass sein Mandant mindestens einen Meter über den Kopf des Passanten geworfen habe. Auch der 20-Jährige selbst gibt an, er habe nicht treffen wollen. Der Passant sei in seine Wurfbahn gelaufen.
Doch der 53-Jährige ist sich über die Absichten des Flaschenwerfers sicher. Der Satz "Schade, dass ich Sie nicht getroffen habe" sei gefallen, als sich der junge Mann von seinem Zuhause entfernte und an ihm und seiner Partnerin vorbeiging.
20-Jähriger wurde bereits in der Vergangenheit mit Gewalttaten auffällig
Richter Andreas Krug teilt ebenfalls die Ansicht, dass der junge Donauwörther beabsichtigt hatte, den Passanten zu treffen. Da eine Reifeverzögerung des Angeklagten nicht auszuschließen sei, gilt für ihn noch das Jugendstrafrecht. Da der 20-Jährige in der Vergangenheit bereits zweimal wegen ähnlicher gewalttätiger Vorfälle verurteilt wurde, spricht ihn Richter Krug wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig und verhängt einen Freizeitarrest und fünf Therapiestunden zur Suchtprävention.
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