Angler mit Lebendköder verstößt gegen Tierschutzgesetz
Ein 41-Jähriger aus dem Ries angelt mit einer verbotenen Methode im Lech nahe der Mündung zur Donau.
Ein Mann aus dem Ries hat am Sonntag auf ebenso seltsame wie verbotene Weise im Lech nahe der Mündung zur Donau geangelt. Der 41-Jährige fiel einem Fischereiaufseher gegen 10.30 Uhr auf. Der Verdächtige war mit einem Schlauchboot mit Elektromotor auf dem Fluss unterwegs. Es stellte sich heraus, dass der Angler eine Leine an einem Brückenpfeiler befestigt hatte. An der Schnur befand sich ein etwa 40 Zentimeter langer Fisch als Lebendköder. Ein solcher ist grundsätzlich verboten. Offenbar wollte der Angler damit einen Waller fangen.
Der 41-Jährige entfernte sich vom Aufseher mit dem Boot, jedoch traf ihn die zwischenzeitlich alarmierte Polizei wenig später an. Der Mann wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. (AZ)
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