Mordprozess nach Unfall: Fahrerin war laut Rechtsmedizinerin auf der Stelle tot
Plus Im Monheimer Mordprozess werden die Angeklagten mit dem Bericht zur Obduktion des Leichnams des Opfers konfrontiert. Einen nimmt das offenbar ziemlich mit.
Als die Rechtsmedizinerin im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Augsburg mit nüchternen Worten das Ergebnis der Obduktion des Leichnams einer 54-Jährigen aus dem Raum Marxheim schildert, wirkt der junge Mann, der auf der Anklagebank sitzt, deutlich angespannter als sonst. Die Professorin berichtet, welch fürchterliche Verletzungen die Autofahrerin beim Zusammenstoß mit einem anderen Wagen am Abend des 6. April 2021 nahe Monheim erlitt. Den anderen Pkw steuerte der 28-Jährige. Er verursachte die Karambolage durch seine rasende Fahrweise, aus der die Staatsanwaltschaft einen Mordvorwurf ableitet.
In dem Prozess gegen den Monheimer und seinen Beifahrer, der sich wegen Beihilfe zum Mord verantworten muss, sitzen die beiden Angeklagten meist regungslos, aber aufmerksam wirkend da. Ab und zu drehen sie sich zu ihren Verteidigern um. Auf dem Tisch vor sich haben sie Notizblöcke liegen, zur Sache machen sie bislang keine Angaben. Die Aussagen der Ärztin aus dem Institut für Rechtsmedizin in München lassen nichts an Deutlichkeit offen. Die Professorin kommt zu dem Schluss, dass die 54-Jährige im Moment der Kollision auf der Stelle tot war.
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