Unfall bei Monheim: Tödliches Roulette oder fahrlässiges Handeln?
Plus Im Monheimer Raser-Prozess fordert der Staatsanwalt eine langjährige Haftstrafe, die Verteidiger werten den Fall juristisch anders. Mordvorwurf ist vom Tisch.
Noch sind die Urteile nicht gesprochen, doch eines zeichnet sich im Monheimer Raser-Prozess vor dem Landgericht Augsburg ab: Der 28-Jährige, der mit seinem Auto am 6. April 2021 auf der Staatsstraße nahe der Jurastadt einen tödlichen Unfall verursacht hat, wird höchstwahrscheinlich nicht wegen Mordes bestraft. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft und der Familie des Opfers, die als Nebenkläger an der Verhandlung beteiligt sind, soll der junge Mann aber wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für längere Zeit hinter Gitter. Die Verteidiger bewerten den Fall juristisch anders. Bei der Frage, wie der Beifahrer, 29, zu bestrafen ist, gehen die Meinungen ebenfalls auseinander.
Mehrere dutzend Personen sitzen an diesem Mittwochnachmittag im Schwurgerichtssaal, um sich die mit Spannung erwarteten Plädoyers in dem ebenso außergewöhnlichen wie schockierenden Fall anzuhören. Dass die Vorwürfe des Mordes und der Beihilfe zum Mord aus der Anklage nicht aufrechterhalten werden, zeichnete sich an den Verhandlungstagen in den vergangenen Wochen ab. Staatsanwalt Johannes Pausch formuliert die entscheidende Frage so: "Hat der Angeklagte erkannt, dass es zum Tod kommen kann?"
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.