Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Familie & Partnerschaft
  3. Das richtige Alter: Wie lange lädt man Eltern mit zum Kindergeburtstag ein?

Das richtige Alter
29.07.2022

Wie lange lädt man Eltern mit zum Kindergeburtstag ein?

Pfffffffffft! Schön die Kerzen ausblasen. Ab dem vierten Geburtstag müssen dann auch die Eltern nicht mehr dabei sein.
Foto: Oliver Berg, dpa/dpa-tmn

Wenn Eltern ihre Zwerge zu Kindergeburtstagen begleiten, wird es in der Wohnung des kleinen Jubilars schnell rappelvoll. Doch wann ist das passende Alter, um an der Wohnungstür kehrt zu machen?

Ob Benny aus der Buddelkiste, Lara aus der Kita oder Leon, Söhnchen von Mamas bester Freundin - die Gästeliste für den Kindergeburtstag ist meist schnell gemacht. Bei den ersten Feiern im Leben sind die Eltern der Mini-Gäste ja immer dabei. Doch bis zu welchem Alter müssen Mama oder Papa eigentlich immer miteingeladen werden?

Unter drei Jahren auf jeden Fall, schreibt Marina Kammermeier, Entwicklungspsychologin an der Ludwig-Maximilian-Universität München, in der Zeitschrift "Eltern" Ausgabe 8/2022). Denn dabei handele es sich ohnehin eher um eine Veranstaltung für die Großen. Ab etwa drei Jahren hätten auch Kinder etwas davon, aber auch dann sollten Eltern noch mit dabei sein. Ab etwa vier Jahren ist das nicht mehr unbedingt nötig, jedenfalls bei kleineren Feiern.

Kammermeier nennt eine Faustregel, wie viele Gäste überhaupt eingeladen werden sollten: immer nur so viele wie das Alter des Geburtstagskindes plus eins. Aber es sei wichtig, dass die Eltern im Notfall schnell erreichbar sind. Das Fest sollte aber ohnehin nicht zu lange gehen. Maximal zwei bis drei Stunden, rät die Entwicklungspsychologin.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.