Das gilt ab Montag an Schulen und Kitas im Landkreis Günzburg
In den Einrichtungen im Landkreis Günzburg kehrt ein Stück Normalität zurück. Was ab morgen gilt.
Ab diesem Montag, 22. Februar, ist für viele Schüler im Landkreis Günzburg wieder Präsenzunterricht möglich – allerdings mit Einschränkungen. So gilt für die Jahrgangsstufen eins bis vier der Grundschule und der Förderschule sowie für alle Abschlussklassen entweder Wechsel- oder Präsenzunterricht. Wenn also die Schulen einen Mindestabstand in den Klassenräumen gewährleisten können, dann findet Präsenzunterricht statt. Ist der Mindestabstand nicht einhaltbar, dann findet ein tageweiser Wechselunterricht statt.
Die Schulleitungen informieren Eltern und Schüler über die entsprechenden Regelungen an ihren Schulen. Das betrifft auch die Notbetreuung. So gibt es entweder zusammenfassende Gruppen für eine Notbetreuung oder die Kinder werden mit in den Klassenverbünden unterrichtet. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt. Der Landkreis Günzburg darf mit einer aktuellen Inzidenz von 22,8 am Sonntag den Wechselunterricht für Grundschulen und Abschlussklassen anbieten.
Unter gewissen Bedingungen wird der Beitrag ersetzt
An den Schulen gelten weiterhin klare Schutz- und Hygienevorgaben. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt. Das Gesundheitsministerium empfiehlt gleichwohl auch den Schülern das Tragen einer OP-Maske.
Zugleich gehen auch Kindertageseinrichtungen im Landkreis wieder in den Vollbetrieb über. Kitas und Kindertagespflegestellen werden ab Montag wieder geöffnet. Allerdings müssen auch sie Einschränkungen beachten. So erfolgt die Betreuung in festen Gruppen, also im „eingeschränkten Regelbetrieb“. Es gelten Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan. Eltern, die ihre Kinder weiter zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens fünf Tage beansprucht wurde.
40.500 OP-Masken für die Lehrer im Landkreis Günzburg
Der Landkreis Günzburg bietet allen Lehrkräften, die ab Montag wieder in den Präsenzunterricht gehen, an, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Zwei Drittel der Lehrer haben dies in Anspruch genommen beziehungsweise wollten dies noch am Samstag mit einer Anmeldung tun. Der Landkreis hat zudem bereits in dieser Woche 40.500 OP-Masken für die Lehrer bereitgestellt und verteilt. Das sind etwa 30 Masken pro Lehrer. Die Lehrkräfte sind vom Gesundheitsministerium angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz, mindestens aber eine Standard-OP-Maske zu tragen.
Neben dem Lüftungsprotokoll, das Lehrer in den Klassenräumen führen sollen, stellt der Landkreis für die Landkreisschulen CO2-Messgeräte zur Unterstützung bereit. Diese zeigen an, wenn sich die Luft derart verschlechtert, sodass gelüftet werden sollte, teilt das Landratsamt mit. (zg)
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