
lBebauungsplan Jahnplatz Der Gemeinderat beschloss eine Lockerung der Bestimmungen im Bebauungsplan Jahnplatz. Dort beträgt die maximal zulässige Grundflächenzahl künftig 0,4 statt bisher 0,35. Außerdem muss das zweite zulässige Vollgeschoss nicht mehr zwingend das Dachgeschoss sein. Denkbar wäre damit künftig auch ein Haus im Toskanastil. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bleibt dabei mit neun Metern unverändert. Anlass war, dass die Eigentümer von zwei freien Grundstücke an der Gabelsberger Straße 8 und 8a diese bebauen wollen. Bei den bisher geltenden Standards hätten sie jedoch kein Einfamilienhaus mit Zufahrt darauf unterbringen können.
l Polytech-Klage Bürgermeister Kandler gab bekannt, dass das Klageverfahren gegen die Genehmigung für die mittlerweile insolvente Firma Polytech den Markt Mering insgesamt 9090 Euro gekostet hat.
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