Bürgerinitiative geht erneut vor Gericht
Ablehnung des zweiten Begehrens in Ried wird überprüft
Die Ablehnung auch ihres zweiten Bürgerbegehrens durch den Rieder Gemeinderat, nimmt die Bürgerinitiative „Gemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität in der Gemeinde Ried“ nicht einfach hin. Sie hat laut einer Pressemitteilung beim Verwaltungsgericht Augsburg einen „Erlass auf einstweilige Anordnung“ beantragt, der jetzt vom Gericht geprüft wird.
Dieser rechtliche Schritt hat zum Ziel, die Formulierungen auf der Unterschriftensammlung im August (403 Bürger hatten in sehr kurzer Zeit ihre Zustimmung erteilt) doch als Basis eines Bürgerentscheids zuzulassen. Emittierende landwirtschaftliche Betriebe sollten nur in einem ausreichenden Abstand von Wohnflächen errichtet werden, so die zentrale Forderung. Der Rieder Gemeinderat hatte am 27. September die Fragestellung und Begründung der BI aus materiellen Gründen abgelehnt. Das juristische Tauziehen um den nahe Baindlkirch geplanten Maststall für 39500 Hühner geht also in die nächste Runde. Die BI hält den Abstand des Projekts (etwa 250 Meter zum südlichen Ortsrand) für zu gering.
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