Ein Rentnerehepaar im Ortsteil Lindl soll 87.000 Euro für eine Straßensanierung zahlen.
Man stelle sich mal vor: Ein ganzes Leben verbringt man in ein und demselben Haus. Dann kommt im hohen Alter plötzlich die Gemeinde und bittet einen um Zehntausende Euro für eine Straßensanierung vor der Haustür.
Was dem Ehepaar Stöckl und seinen Nachbarn in Lindl gerade abverlangt wird, mag rechtens sein, weil das Gebiet erst neuerdings als Ortsinnenfläche gilt und somit die Maßnahme an der Straße nicht als Reparatur, sondern als Erschließung zählt. Das macht für denjenigen, der einen solchen Bescheid erhält, allerdings überhaupt keinen Unterschied. Diese Nachricht war für die Betroffenen zweifellos ein schwerer Schlag.
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