Kaution bezahlt: Bürgermeister begründet Vorgehen
Erwin Gerstlacher äußert sich erneut zu dem Fall mit der Kaution für den Problemmieter. Das sagt das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde.
Nach der Berichterstattung unserer Zeitung über einen Mieter aus Ried, der in den Raum Fürstenfeldbruck gezogen ist und von der Gemeinde die Kaution bezahlt bekam, hat sich Bürgermeister Erwin Gerstlacher erneut geäußert. Er betont, dass die Unterbringung von obdachlosen Menschen Pflicht der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ist.
Nachdem Holger K.* (Name geändert) seine drohende Obdachlosigkeit angezeigt habe, habe er ihm beratend zur Seite gestanden. „Kurze Zeit später fand er eine neue Arbeitsstelle und unweit davon eine neue, für ihn bezahlbare Wohnung“, sagt Gerstlacher. „Als es an der Kautionszahlung zu scheitern drohte, zeigte ich mich für ihn behilflich, zumal vom Bezug der Wohnung auch die neue Arbeitsstelle abhing.“ Er habe somit die Chance gesehen, einen Menschen vor Wohnungs- und Arbeitslosigkeit zu bewahren und zugleich eine, gegebenenfalls längerfristige, örtliche Obdachlosenunterbringung von der Gemeinde abzuwenden.
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