Die Gemeinde Merching richtet eine Unterkunft für Obdachlose ein
Plus Merching bekommt eine Obdachlosenunterkunft. Für diesen Zweck konnte nun ein Haus angemietet werden, Bedarf dafür gibt es immer wieder.
Als Kommune ist Merching verpflichtet, Obdachlose vorübergehend unterzubringen. Zuständig war die Gemeinde immer schon dafür, man habe dies, wenn nötig, aber immer kurzfristig lösen können, informierte Bürgermeister Helmut Luichtl. Nun hatte die Gemeinde die Möglichkeit, dafür ein Haus anzumieten, wofür sich auch der Rat aussprach.
Merching ist verpflichtet, Obdachlose unterzubringen
Aktuell gab es dazu auch von einer obdachlosen Person Bedarf, zwei weitere Wohnungen werden in Kürze benötigt. Grund für eine vorübergehende Aufnahme können auch Fälle von Zwangsräumungen, aber auch Notlagen durch Brände und Wasserschäden sein. Wer diese Wohnungen nutzt, wird kein Mietverhältnis eingehen, sondern ein sogenanntes Nutzungsverhältnis, das von den Menschen, die dort untergebracht sind, auch selbst getragen wird. Gegebenenfalls mit der Unterstützung der Sozialämter.
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