
Biergarten am Badanger sorgt für Kontroverse in Mering

Plus Bisher ist der Gastronomiebetrieb nur zwei Monate im Jahr zulässig. Der Gemeinderat könnte das mit einer neuen Regelung ändern: Doch ist das wünschenswert?

Das ist Sommer: bei einem Getränk und einer Brotzeit am schönen Badanger die Geselligkeit genießen. Doch streng genommen darf der Biergarten nur zwei Monate im Jahr stattfinden, weil das Freizeitgelände nicht für eine Gastronomienutzung ausgewiesen ist. Bürgermeister Florian Mayer schlug deshalb eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans vor – und löste damit eine Kontroverse aus.
Wie der Bürgermeister erläuterte, gibt es mit der Badanger-Nachbarschaft immer wieder Diskussionen, weil die Anlagen für den Biergarten lange stehen bleiben. Rechtlich gilt die beliebte Freiluftbewirtung als fliegende Bauten. Präzedenzurteile in anderen Fällen sahen solche nur für zwei Monate als zulässig an. Während der Pandemie galten für die Außenbewirtung zwar größere Freiheiten. Doch die sind jetzt vorbei.
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