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  3. BGH-Urteil: Das bedeutet das BGH-Urteil für Bausparer

BGH-Urteil
21.02.2017

Das bedeutet das BGH-Urteil für Bausparer

Der Traum vom eigenen Haus: Mit dem Bausparvertrag kann er Wirklichkeit werden. Doch immer mehr Institute kündigen alte - und für die Kunden günstige - Verträge.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Die alten Konditionen des Bausparvertrags ausnutzen - diese Zeiten sind vorbei. Bausparkassen haben das Recht zur Kündigung. So hat jetzt der BGH entschieden. Das sind die Folgen.

Von Geldanlagen mit drei oder vier Prozent Zinsen können Sparer im Moment nur träumen. Kein Wunder, dass sie ihre alten Bausparverträge zu den günstigen Konditionen der 80er oder 90er Jahre ausreizen, solange es eben geht. Die Bausparkassen machen mit solchen Kunden inzwischen allerdings oft kurzen Prozess. Chancen, sich dagegen zu wehren, gibt es nach einem Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag kaum noch. Aber von Anfang an:

Wo liegt überhaupt das Problem?

Vorrangig gedacht ist das Bausparen zum Finanzieren von Hausbau, Wohnungskauf oder Renovierung. In der ersten Zeit zahlt der Kunde Beiträge ein und spart einen Teil der Bausparsumme selbst an. Darauf bekommt er Zinsen. Wird der Vertrag "zuteilungsreif", kann er sich das Ersparte auszahlen lassen und den restlichen Betrag als Darlehen in Anspruch nehmen. Dafür zahlt er in dieser zweiten Phase Zinsen an die Bausparkasse. Normalerweise sind die Zinsgewinne beim Sparen vergleichsweise unattraktiv. Dafür kann man sich später zu einem verlässlichen, eher niedrigen Zinssatz Geld leihen. Aber in der Niedrigzinsphase funktioniert das nicht mehr: Kredite sind überall günstig zu haben - andererseits gibt es fürs Sparen kaum Zinsen. 

Welche Folgen hat das?

Langjährige Bausparer haben nicht viel davon, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Oft ist es vorteilhafter, den Vertrag als Anlage mit üppigen Zinsen weiterlaufen zu lassen - so lange, bis die Bausparsumme irgendwann komplett angespart ist. Die Bausparkassen bringt das in Bedrängnis, sie sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr. Um die wirtschaftlich belastenden Altverträge loszuwerden, haben sie seit 2015 bereits schätzungsweise 250.000 Kündigungen verschickt. Zur Rechtfertigung heißt es, die Institute müssten das Wohl sämtlicher Bausparer im Blick haben. Verbraucherschützer werfen ihnen aber vor, die Verträge früher selbst auch als Geldanlage beworben und damit gut verdient zu haben. Jetzt müssten sie die Konsequenzen tragen.  

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Die große Kündigungswelle von Bausparverträgen begann 2015. Bei anderen Sparanlagen sind die Zinsgewinne jedoch vergleichsweise unattraktiv.
Foto: Franziska Kraufmann, dpa

Und die rechtliche Seite?

Dass Verträge gekündigt werden dürfen, die zu hundert Prozent bespart sind, steht außer Frage. Die jüngste Kündigungswelle trifft aber Kunden, die die vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht haben. Gemeinsam ist allen Fällen, dass die Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen aber nicht abgerufen wurde. Branchenweit stützen sich die Kassen dabei auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, aus dem sie eine Art Sonderkündigungsrecht ableiten, sobald ein Jahrzehnt verstrichen ist. Ungeklärt war bis Dienstag, ob dieser Paragraf auf Kreditinstitute anwendbar ist. Einige Gerichte hatten das verneint und den Bausparern Recht gegeben.

Was haben die Karlsruher Richter nun entschieden?

Sie sagen: Der Paragraf (§ 489 BGB) schützt jeden Schuldner vor überhöhten Forderungen - egal ob Verbraucher oder Unternehmen. Also können sich auch die Bausparkassen darauf berufen. Der Senat stellt in seinem Urteil heraus, dass das Einzahlen dazu gedacht sei, eine bestimmte Summe und damit den Anspruch auf das Darlehen zu erreichen. Danach kann der Bausparer zwar weitersparen - der Vertragszweck sei aber erfüllt. Wenn die Bausparkasse nach zehn Jahren nicht mehr mitspielen will, darf sie deshalb die Kündigung verschicken. Zwei Wüstenrot-Kundinnen mit Verträgen von 1978 und 1999, die das nicht hinnehmen wollten, sind damit in letzter Instanz gescheitert.   

Welche Auswirkungen hat das Urteil? 

Der Richterspruch segnet sämtliche Kündigungen der Vergangenheit ab, sie sind nun definitiv wirksam. Und die Bausparkassen können ohne Bedenken weitermachen - um die 60.000 Kündigungen dürften nach Schätzung vom Jahresanfang im Laufe von 2017 folgen. Bankenexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg nennt das Urteil deshalb einen schweren Rückschlag. Einen Funken Hoffnung sieht er nur für ganz wenige Bausparer, denen ihre Verträge nachweislich als "Renditeknaller", also vornehmlich als Geldanlage verkauft wurden. Wenn es dazu noch Unterlagen gebe, könnte sich ein Rechtsstreit vielleicht lohnen, meint er. Er sagt aber auch klar: "In allen anderen Fällen wird es jetzt schwierig."

Ist der Streit um die Bausparverträge damit geklärt?

Der nächste Konflikt bahnt sich an. Die meisten Bausparkassen haben aus der Misere gelernt. In vielen neuen Verträgen findet sich eine Klausel, die 15 Jahre nach Abschluss die Kündigung ermöglicht. Die VZ Baden-Württemberg sieht die Kunden dadurch benachteiligt und hat zwei Institute verklagt. Branchenkenner rechnen damit, dass auch dieser Streit durch alle Instanzen gehen könnte. Das neue BGH-Urteil dürfte die Hoffnungen auf einen Erfolg aber wohl etwas trüben. Von Anja Semmelroch und Wolf von Dewitz, dpa

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