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Bargeldlos bezahlen
19.07.2018

Kreditkartenabrechnung: Worauf Kartennutzer achten müssen

Stiftung Warentest hat verschiedene Kreditkarten untersucht. Was bei Abrechnungen oft schief läuft, zeigt die Studie.
Foto: Marius Becker (dpa)

Datensalat und verschleierte Gebühren: Kreditkartenabrechnungen sind oft intransparent und fehlerhaft, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest.

Früher war sie eine Art Statussymbol, heute bietet fast jede Bank oder Sparkasse eine an: Kreditkarten sind aus dem täglichen Leben kaum mehr wegzudenken, besonders wenn es um das Bezahlen im Internet oder auch auf Auslandsreisen geht.

Die Zahl der Kreditkartenbesitzer ist in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, nach Angaben des Statistik-Portals Statista werden mittlerweile jedes Jahr über eine Milliarde Transaktionen mit Kreditkarten durchgeführt. Der mit Kreditkarten getätigte Umsatz beläuft sich auf fast 90 Milliarden Euro. Und doch gibt es beim Umgang mit Kreditkarten einiges zu beachten. Das fängt schon bei der Abrechnung an. Ein Überblick.

Das müssen Kreditkarten-Inhaber bei der Abrechnung beachten

Wenn es aber an die monatliche Abrechnung geht, ist es mit dem Praktisch-Faktor von Kreditkarten nicht ganz so weit her. Viele Anbieter liefern nämlich Datensalat statt Transparenz und verschleiern Gebühren etwa für den Auslandseinsatz. Das zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest. Einzig die Abrechnung der DKB Visa Card, die es zum Girokonto kostenlos dazu gibt, überzeugte die Warentester mit Transparenz und einer klaren Struktur und erhielt das Testurteil „gut“. Die übrigen 22 Karten im Test wurden mit „befriedigend“, „ausreichend“ oder sogar „mangelhaft“ bewertet.

Man sollte daher seine Kreditkartenabrechnung regelmäßig prüfen und am besten die Zahlungsbelege aufbewahren, rät Kerstin Backofen von der Stiftung Warentest. Wer seine Kreditkartenabrechnung nicht verstehe, solle bei seiner Bank nachfragen. „Fehlerhafte Abrechnungen sollten Betroffene unverzüglich der kartenausgebenden Bank mitteilen“, ergänzt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Dann wird der Betrag im Regelfall zurückgebucht. Bei offensichtlich betrügerischen Abbuchungen sollten Betroffene sich zudem an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

Kreditkarten: So klappt es mit dem Bezahlen im Internet

Dass mit Kreditkarten betrogen wird, kommt gar nicht so selten vor. Die Daten können von einzelnen Tätern, aber auch in großem Stil gestohlen werden. Immer wieder kommt es zu spektakulären Meldungen, dass eine große Menge von vertraulichen Kreditkarten-Daten in falsche Hände geraten ist. So sind Anfang 2016 in Deutschland wohl zehntausende Kartendaten durch ein Datenleck in die Hände von Dritten gelangt. Die Kreditinstitute schrieben ihre Kunden an und tauschten die Karten aus. Bei einem Hackerangriff im März 2012 auf den Zahlungsdienstleister Global Payments haben Kriminelle wohl sogar mehr als zehn Millionen Kreditkartennummern unter anderem von Mastercard und Visa gestohlen.

Oft versuchen Kriminelle, über infizierte Anhänge in E-Mails Schadsoftware auf den Computern der Verbraucher zu installieren, die sämtliche Eingaben protokollieren können. Eine andere häufig verwendete Methode ist die Umleitung auf präparierte Internetseiten, wo die Nutzer zur Eingabe ihrer Daten aufgefordert werden. Die Zahlen sind alarmierend: Laut einer Studie des amerikanischen IT-Sicherheitsunternehmens Norton by Symantec sind allein 2017 in Deutschland rund 23 Millionen Menschen Opfer von Cyber-Kriminalität geworden – also mehr als jeder vierte Bundesbürger. Der entstandene Gesamtschaden belief sich nach Daten derselben Studie allein im vergangenen Jahr auf knapp 2,2 Milliarden Euro.

Kreditkarten-Nutzer sollten Verlust sofort der Bank melden

Auch wenn Verbraucher ihre Kreditkarte verlieren, besteht die Gefahr, dass jemand anders die Karte verwendet. Mit der Kreditkartennummer auf der Vorderseite und der Prüfziffer auf der Rückseite der Karte können Diebe sofort im Internet einkaufen. Auch in vielen Geschäften kann mit Unterschrift bezahlt werden, was den Kreditkartenbetrug im Vergleich zur Bestätigung durch Eingabe einer PIN erleichtert. Deshalb darf die Karte niemals aus der Hand gegeben werden. Kartenbesitzer sollten den Verkäufer oder Kellner niemals mit der Karte unbeaufsichtigt lassen. Wenn das Kartenlesegerät nicht auf dem Verkaufstresen steht oder im Restaurant von der Bedienung an den Tisch gebracht wird, dann sollte der Karteninhaber mit seiner Karte zum Bezahlvorgang mit dem Verkäufer oder Kellner mitgehen, um sie zu beobachten.

Wenn eine Kreditkarte verloren geht, sollten Kunden sie telefonisch sperren lassen. Dazu müssen sie Kontonummer und Bankleitzahl bereithalten. Die zentrale Telefonnummer, um eine Karte rund um die Uhr sperren zu lassen, lautet 116116 für alle Girocards und Kreditkarten teilnehmender Institute. Sie ist mobil und über das Festnetz innerhalb Deutschlands kostenfrei, gebührenpflichtig aus dem Ausland sowie rund um die Uhr erreichbar. Oder der Betroffene wendet sich direkt an seine Bank.

Aber auch die größte Sorgfalt im Umgang mit der Karte befreit einen nicht von der Pflicht, die Abrechnung regelmäßig zu kontrollieren. „Nur wenn Karteninhaber ihre Abrechnung auch verstehen, können sie Betrug, Fehlbuchungen und unberechtigte Gebühren erkennen und kurzfristig bei ihrer Bank reklamieren“, sagt Stiftung-Warentest-Expertin Backofen. Sie appelliert an die Anbieter, die Abrechnungen transparenter zu gestalten.

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