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  3. Bundesgerichtshof: Gericht untersagt Extra-Gebühr bei Tickets zum Ausdrucken

Bundesgerichtshof
24.08.2018

Gericht untersagt Extra-Gebühr bei Tickets zum Ausdrucken

Der Tickethändler CTS Eventim darf seinen Kunden das Selbstausdrucken von Tickets nicht in Rechnung stellen.
Foto: Britta Pedersen, dpa/Symbolbild

Der Tickethändler CTS Eventim darf seinen Kunden das Selbstausdrucken von Tickets nicht in Rechnung stellen. Eine entsprechende Gebühr ist unzulässig, urteilte der BGH.

Eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof  (BGH) gegen den Tickethändler Eventim entschieden (AZ. III ZR 192/17). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Kunden von Eventim haben die Möglichkeit, sich Tickets für Konzerte und andere Veranstaltungen nach elektronischer Übermittlung selbst zuhause auszudrucken. Der Marktführer in der Ticketvermittlung verlangte bisher für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale, schließlich fielen bei dieser Option für Eventim weder Porto- noch Materialkosten an. Und die BGH-Richter gaben den Verbraucherschützern recht - die Servicegebühr fürs Selbstausdrucken dürfe daher nicht mehr erhoben werden.

"Wir nehmen das Urteil des BGH zur Kenntnis und werden dieses umsetzen", teilte das Unternehmen mit. Bis die Urteilsbegründung bekannt sei, werde der Service weiterhin zur Verfügung stehen, ohne dass Zusatzgebühren verlangt würden.

Gebühr für Tickets zum Selbstausdrucken nicht rechtmäßig

Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen. "Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen."

Auch Eventims "Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiterem Ticket/maximal 4 Tickets) hat der BGH im Sinne der Verbraucherschützer gekippt. Fans konnten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung. (AZ, dpa)

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