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Familie
11.07.2017

Meine, deine, unsere Kinder - Erben in der Patchworkfamilie

Viele Kinder wachsen heute in Patchworkfamilien auf. Wollen die Eltern Ungerechtigkeiten beim Vererben vermeiden, sollten sie besser ein Testament schreiben.
Foto: Frank Leonhardt, dpa

Vater, Mutter, Kinder - solche einfachen Familienkonstellationen sind nicht mehr unbedingt die Regel. Patchworkfamilien werden häufiger. Vererben wird dann komplizierter.

Die gute Nachricht vorweg: Die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland geht zurück. Das zeigen jüngste Auswertungen des Statistischen Bundesamtes für 2016. So registrierten die Statistiker 162 397 Scheidungen und damit 0,6 Prozent weniger als 2015. Im Schnitt scheiterten die Ehen nach etwa 15 Jahren. 

Eine Trennung der Eltern ist auch für den Nachwuchs ein tiefer Einschnitt - gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 Prozent) hatte minderjährige Kinder. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen. Doch jedes Ende ist auch ein Anfang. Nicht selten finden die früheren Eheleute neue Partner, vielleicht sogar mit weiteren Kindern, und leben dann in Stieffamilien. 

Schätzungen zufolge haben 7 bis 13 Prozent der Familien so ein Patchwork-Muster. "Die Anzahl solcher Konstellationen nimmt zu", hat Wolfgang Schwackenberg vom Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins beobachtet.

Ist schon der Alltag in solchen Familien oft eine Herausforderung, gilt das umso mehr für den Erbfall. "Viele nähern sich diesem Thema naiv", sagt der Rechtsanwalt und Notar aus Oldenburg. "Die Probleme, die damit zusammenhängen, haben viele nicht im Blick."

Das grundsätzliche Problem: Das Erbrecht hat die klassische Familie im Blick, nicht aber den neuen Partner oder seine Stiefkinder. "Es gibt einen Unterschied zwischen sozialer und rechtlicher Familie", erklärt Schwackenberg. Denn das Erbrecht stellt Stiefkinder, die in einer Patchworkfamilie aufwachsen, den leiblichen oder adoptierten Kindern nicht gleich. Erbberechtigt sind vielmehr nur verheiratete Eheleute, gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die leiblichen Kinder. 

Ein ungeregeltes Erbe kann für Ungerechtigkeiten sorgen

Das bedeutet: Stirbt ein Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, haben nur die leiblichen Kinder des Verstorbenen Anspruch auf das Erbe, erklärt die Notarkammer Schleswig-Holstein. Sofern die frühere Ehe nicht geschieden war, erbt auch der Ehegatte. Der jeweilige Partner oder die Stiefkinder gehen in diesem Fall leer aus - unabhängig davon, wie tief und innig die soziale Beziehung war.

Schon in einer vergleichsweisen einfachen Konstellation kann ein ungeregeltes Erbe deshalb für Ungerechtigkeiten sorgen, erklärt die Stiftung Warentest. Ein Beispiel: Ein Paar ist in zweiter Ehe miteinander verheiratet. Sie hat zwei Söhne in die Ehe eingebracht, er zwei Töchter. Stirbt der Mann zuerst, bekommt seine Frau die Hälfte des Erbes und seine zwei Töchter jeweils 25 Prozent. Stirbt anschließend die Frau, erben deren Söhne den Rest des Nachlasses. Die Töchter des Mannes gehen an dieser Stelle leer aus. 

"Patchworkfamilien sollten deshalb ein Testament beziehungsweise einen Erbvertrag aufsetzen", rät Schwackenberg. Das gilt umso mehr, da nach einer Scheidung häufig vergessen wird, die Testamente oder Erbverträge an die neue Lebenssituation anzupassen. Das kann nach Angaben der Notarkammer Schleswig-Holstein fatale Auswirkungen haben, denn die Dokumente gelten oft auch nach einer Scheidung weiter. Damit die erbrechtlichen Bestimmungen aus erster Ehe mit denen der neuen Lebenssituation nicht in Konflikt geraten, sollten die alten Dokumente widerrufen werden.

"In einer Patchworkfamilie müssen Sie eine Grundsatzentscheidung treffen", sagt Schwackenberg. Entweder die soziale Bindung steht im Vordergrund, und alle Kinder werden gleichbehandelt, oder die gesetzliche Erbfolge soll greifen. Auch sollte der jeweilige Partner im Todesfall abgesichert werden. 

Einfach kann die Regelung sein, wenn die Partner sich in erster Linie gegenseitig absichern und alle Kinder gleichbehandeln wollen. Hier können sich die Partner laut Stiftung Warentest gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder der Familie als Schlusserben einsetzen, die zu gleichen Teilen erben sollen. 

Vor- und Nacherbschaft

Gibt es ein gemeinsames Kind in der neuen Familie, das die Eltern vor allem bedenken wollen, ist auch eine Vor- und Nacherbschaft möglich. Die Eltern können sich gegenseitig als alleinige Vorerben einsetzen und als alleinigen Nacherben und Schlusserben das gemeinsame Kind. Die Kinder aus den früheren Beziehungen können in diesem Fall nach Angaben der Stiftung Warentest ihren Pflichtteil geltend machen. 

Haben die Patchwork-Eltern nicht geheiratet, können sie sich Vermögen auch über Schenkungen zukommen lassen, erklärt die Notarkammer Schleswig-Holstein. Allerdings: Der Pflichtteilsanspruch kann auf diese Weise nicht ohne weiteres ausgehebelt werden. Denn eine Schenkung kann Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, die jedoch oft nach einer Frist von zehn Jahren entfallen.

Klar ist: Patchworkfamilien planen ihren Nachlass besser. Ideal ist es, wenn die Beteiligten zu Lebzeiten der Eltern eine gemeinsame Nachfolgelösung erarbeiten, rät die Stiftung Warentest. Kommunizieren Eltern ihre Planungen klar, können spätere Streitigkeiten vielleicht sogar vermieden werden. dpa/tmn/AZ

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11.07.2017

Man kann den Artikel in einem Satz zusammenfassen: Nur mit einem notariellen Testament, egal welches, herrscht einigermaßen Sucherheit und man kann beruhigt sterben.