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Überweisungen
17.07.2018

"Koks und Nutten": Welche Verwendungszwecke erlaubt sind

Im Verwendungszweck von Überweisungen finden sich ab und zu kuriose Angaben. Bei Banken sorgt das für Verärgerung.
Foto: Inga Kjer, dpa

Manche Menschen machen sich einen Spaß mit lustigen Verwendungszwecken. Dort steht dann so etwas wie "Waffenfähiges Plutonium". Liest das jemand mit?

"Waffenfähiges Plutonium, "Für Koks und Nutten" oder "Danke für die Niere": Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisungen in das Feld "Verwendungszweck" einfach nur eine Rechnungsnummer, eine Versichertenziffer oder die eigene Anschrift einzutragen. Beispiele sind dafür auf besonderen Webseiten zuhauf zu finden. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwinkern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln.

Hitlisten für lustige Verwendungszwecke

Banken sind genervt. Denn sie müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. "Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen", sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes. 

"Der Schabernack belastet eine Verwaltung", beklagt auch eine Sprecherin des Zollkriminalamtes. Solche Fälle würden schon hin und wieder vorkommen. So bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass vor einiger Zeit "immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke ("Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht", "Waffenfähiges Plutonium") kamen". Dies habe mittlerweile aber aufgehört. Zum Ausgang der Anzeigen konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen, eine Einstellung des Verfahrens sei aber wahrscheinlich.

Im Internet gibt es Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen Verwendungszwecken zeigen. Immer wieder dabei sind Überweisungszwecke wie "Waffenfähiges Plutonium", "Danke für letzte Nacht", "Geld stinkt nicht", "Suche reife Frauen ab 60" oder "deine Armut kotzt mich an".

Wenn bei echten Drogendeals oder Geldwäscheaktionen so etwas auch tatsächlich in der Betreffzeile stünde, wäre das schon eigenartig. Genauso wenig sagen natürlich "Almosen", "endlich Millionär" oder "haste mal ne Mark?" etwas über den Wohlstand des Kontoinhabers aus. 

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Dennoch: "Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen", erläutert der Bundesverband deutscher Banken. Laut dem Zollkriminalamt gehen mögliche Geldwäsche-Aktionen zuerst an die "Financial Intelligence Unit" (FIU). Verdachtsfälle würden dann von der Staatsanwaltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergeleitet werden.

Mehr als sechs Milliarden Überweisungen jährlich

Nach Ansicht von Paul H. Assies, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht handelt es sich bei dem Missbrauch von Verwendungszwecken um "ganz ganz seltene Einzelfälle". Wenn Kunden aber wiederholt lustige Verwendungszwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, wäre dies ein berechtigter Kündigungsgrund für Banken. Grundsätzlich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck angeben - dazu sind Bankkunden nämlich gar nicht verpflichtet.

In Deutschland werden nach Statistiken der Bundesbank jährlich mehr als sechs Milliarden Überweisungen getätigt. Das sind täglich rund 17 Millionen Transaktionen. Auch wenn Geldhäuser bei Überweisungen nur vereinzelt Stichproben machen, verdeutlichen diese Zahlen schon die Dimensionen des Aufwands. Der Bankenverband erklärt, man kontrolliere anhand von Listen mit auffälligen Begriffen. Diese Kriterien seien aber geheim und unterschieden sich je nach Geschäftsfeld der Geldinstitute und Kunden.  

Wer Ärger vermeiden will, sollte also unverfängliche Witze wählen. Ein paar Vorschläge aus dem Netz: "Kauf dir ein Snickers", "Geld stinkt nicht", "Hier, du Kapitalist" oder "Wer das liest, ist doof".  (dpa)

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