Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Reifenwechsel: Profiltiefe, Spritverbrauch und Co.: Die größten Mythen über Winterreifen

Reifenwechsel
17.10.2019

Profiltiefe, Spritverbrauch und Co.: Die größten Mythen über Winterreifen

Reichen 1,6 Millimeter Profiltiefe wirklich aus? Bei Winterreifen ist Vorsicht angebracht.
Foto: Andrii Biletskyi, stock.adobe.com (Symbolfoto)

Sind alle M+S-Reifen Winterreifen? Ist der Spritverbrauch höher? Zahlt die Kasko bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter? Was wirklich stimmt.

Frost, Matsch und wechselnde Straßenverhältnisse: In der kalten Jahreszeit sind Wetterkapriolen keine Seltenheit. Wenn Autofahrern bei widrigen Straßenverhältnissen der richtige Grip fehlt, steigt die Unfallgefahr. Winterreifen sind deshalb grundsätzlich sinnvoll, die gängige Faustformel, wann man damit unterwegs sein sollte, lautet von Oktober bis Ostern. Doch zum Thema sind diverse Halbwahrheiten im Umlauf. Die größten Winterreifen-Mythen im Realitäts-Check.

Mythos 1: Sind Winterreifen Pflicht?

Die Faustformel lautet zwar „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, doch einen gesetzlichen Stichtag, ab dem Winterreifen aufgezogen sein müssen, gibt es nicht. Hierzulande gilt nur eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“: Nur wenn es die Straßenverhältnisse erfordern, darf ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden – wer dann mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Wenn jedoch die Sonne scheint und die Straße trocken ist, darf man immer mit Sommerreifen fahren – egal ob das Thermometer Minusgrade anzeigt. Und wer sein Auto bei Schnee, Eis und Reifglätte sowieso in der Garage lässt, kann auf das Aufziehen der Winterreifen prinzipiell verzichten oder Ganzjahresreifen nutzen, die zwar auch im Winter zugelassen sind, aber laut ADAC auf winterlichen Straßen nur eine Kompromisslösung darstellen.

Experten raten aber, rechtzeitig die Reifen zu wechseln: „Spätestens wenn die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad Celsius sinken, ist es Zeit für die Winterbereifung“, sagt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der Ergo-Versicherungsgruppe. Denn bei sieben Grad und darunter verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen. Winterreifen bieten den besseren Grip.

Mythos 2: Ist der Spritverbrauch mit Winterreifen höher?

Früher hatten Winterreifen ein grobstolliges Profil, das einen hohen Rollwiderstand und auch laute Fahrgeräusche verursachte. Bei modernen Winterreifen ist das aber nicht mehr so: Die Profilgestaltung von Winterreifen ähnelt der von Sommerreifen, wobei die Kältespezialisten zusätzlich Lamellen haben. Zudem ist die Gummimischung anders. Der Rollwiderstand dagegen ist weitgehend gleich, ein Mehrverbrauch laut ADAC-Angaben nicht mehr messbar. Dennoch kann es sein, dass der Spritverbrauch in den Wintermonaten höher ist als im Sommer. Das liegt aber vor allem an der Heizung. Vor allem Sitzheizungen verbrauchen viel Energie und sind dadurch wahre Spritfresser.

Mythos 3: Zahlt die Kasko-Versicherung auch bei Unfällen mit Sommerreifen?

Baut man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, wird es meistens richtig teuer: Man setzt dann den Versicherungsschutz zumindest teilweise aufs Spiel. „Verursachen Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen einen Unfall, können sie für den Schaden zur Kasse gebeten werden“, warnt Ergo-Experte Mauelshagen. Denn bei grober Fahrlässigkeit, als die das vorsätzliche Fahren mit falscher Bereifung meist bewertet wird, kommt die Kfz-Kaskoversicherung nicht für Schäden auf. Auch die Kfz-Haftpflicht kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist.

Lesen Sie dazu auch

Mythos 4: Erkennt man Winterreifen am M+S-Zeichen?

Den Aufdruck „M+S“ verstehen viele Autofahrer als sicheres Zeichen dafür, dass sie einen Winterreifen erworben haben. Doch das kann ein fataler Irrtum sein: Das Kürzel, das für „Matsch und Schnee“ steht, ist nämlich nicht rechtlich geschützt und wird von zahlreichen No-Name-Herstellern auch auf Pneus gedruckt, die nicht wintertauglich sind. Beim Winterreifenkauf sollten Autofahrer daher zusätzlich auf das Schneeflockensymbol achten. Nur damit gekennzeichnete Reifen erfüllen die gesetzliche Mindestanforderung – und die lautet, dass ein Reifen nur dann als Winterreifen verkauft werden darf, wenn er im Vergleich zu einem Referenzreifen mindestens sieben Prozent bessere Fahreigenschaften bei winterlichen Straßenverhältnissen erzielt.

Mythos 5: Reicht eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern aus?

Gesetzlich vorgeschrieben ist zwar bei allen Reifen im Sommer wie im Winter lediglich eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern. Zum eigenen Schutz und dem der anderen Verkehrsteilnehmer sollte man sich aber nicht allzu nah an diesem Grenzwert orientieren. Denn bei glatten Straßen sorgt bei Winterreifen eine feine Lamellierung der Lauffläche für die bestmögliche Haftung. Mit einem gewissen Abnutzungsgrad der Reifen ist diese Lamellierung jedoch nur noch teilweise vorhanden. Der ADAC empfiehlt daher eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern für Winterreifen. Nachmessen lässt sich das mit einem Zwei-Euro-Stück: Wenn der silberne Rand ganz im Profil verschwindet, ist dieses noch tief genug – wenn nicht, ist es Zeit für neue Reifen.

Ein Bußgeld riskiert man aber erst, wenn die Profiltiefe weniger als die vorgeschriebenen 1,6 Millimeter beträgt.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.