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Ratgeber
16.11.2017

Kind krank: Was berufstätige Eltern dürfen - und was nicht

Wenn die Kleinen krank sind, können Mama oder Papa zu Hause bleiben.
Foto: Patrick Pleul/dpa

Mit den kalten Temperaturen kommt die Erkältungszeit. Besonders häufig erwischt es Kinder. Worauf berufstätige Eltern achten müssen, wenn sie zur Betreuung zu Hause bleiben.

Das Kind hat sich in der Krippe mit einer Erkältung angesteckt und liegt nun krank im Bett. Welche Rechte haben berufstätige Eltern, wenn weder Großeltern noch Freunde auf den Patienten aufpassen können?

Wie oft und wie lange dürfen Eltern daheim bleiben, wenn das Kind krank ist?

Hierzu gibt es zwei verschiedene Regelungen, sagt Peter Betz, Anwalt für Arbeitsrecht in Pfaffenhofen an der Ilm. Die Erste ist das Kinderkrankengeld, das unabhängig vom Tarif- oder Arbeitsvertrag gilt. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch. Einen Anspruch darauf haben aber nur Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, deren Kinder gesetzlich versichert sind. Pro Kind darf jedes Elternteil zehn Tage im Jahr zu Hause bleiben, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Hat eine Familie mehr als zwei Kinder, gelten pro Elternteil 25 Tage pro Jahr, für Alleinerziehende dementsprechend 50 Tage. Falls beide Arbeitgeber einverstanden sind, kann die Mutter auch den Anspruch des Vaters übernehmen oder umgekehrt.

Welchen Nachweis müssen Eltern erbringen?

Ein Arzt muss bestätigen, dass das Kind Betreuung braucht. Außerdem darf kein anderes Familienmitglied verfügbar sein. Falls also ein Partner nicht berufstätig ist, besteht für den anderen kein Anspruch darauf, zu Hause zu bleiben. Das gilt auch für die zweite Regelung.

Wie sieht die zweite Gesetzesgrundlage aus?

Neben dem Kinderkrankengeld gibt es den Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der besagt, dass ein Arbeitnehmer bei einer vorübergehenden Verhinderung nicht zur Arbeit kommen muss. Gängig ist laut Betz eine Dauer von fünf Arbeitstagen am Stück. Es könne aber sein, dass Arbeitgeber in den Verträgen großzügigere Fristen festhalten. „In einer Zeit von Fachkräftemangel braucht man motivierte Mitarbeiter“, sagt Betz. Deshalb gebe es vor allem in Metall-Tarifverträgen Regelungen, die den Eltern entgegenkommen. Allerdings können Firmen den Paragrafen auch vollständig ausschließen. Es lohnt sich also, Tarif- und Arbeitsvertrag zu prüfen. Anders als beim Kinderkrankengeld wird das volle Gehalt für diese Zeit weiterbezahlt.

Foto: Patrick Pleul/dpa

Was passiert, wenn das Kind älter als zwölf Jahre ist?

Auch bei der Altersgrenze lohnt sich der Blick in den Tarif- oder Arbeitsvertrag. Denn manchmal liegt die Grenze dort über dem zwölften Lebensjahr.

Dürfen Eltern beliebig oft zu Hause bleiben?

Das ist zumindest bei der zweiten Regelung theoretisch möglich. Betz warnt allerdings davor, da die häufigen kurzfristigen Ausfälle wegen Kinderkrankheiten genauso gewertet werden wie eine Krankheit des Arbeitnehmers selbst. Deshalb kann der Arbeitgeber auch eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Grund zur Panik sei das aber nicht, sagt der Fachanwalt. Denn gerade dann, wenn die Krankenkasse die Bezahlung des Arbeitnehmers übernimmt, kann der Arbeitgeber nur schwer nachweisen, das die betrieblichen Interessen erheblich eingeschränkt werden. Bei schwer kranken Kindern gibt es laut Betz ohnehin Ausnahmen.

Müssen Eltern mit Gehaltsausfällen rechnen?

Sobald ein Kind länger als fünf Tage am Stück krank ist – oder der Arbeitgeber den Paragrafen 616 im Vertrag ausgeschlossen hat – erhält das Elternteil Kinderkrankengeld. Dieses liegt bei maximal 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Allerdings gibt es Betz zufolge auch Arbeitgeber, die den Differenzbetrag bezahlen. Das sollte man der Krankenkasse aber vorab mitteilen. Gehaltsausfälle gibt es vor allem dann, wenn Eltern bereits alle Optionen ausgeschöpft haben, also alle Urlaubs- und Krankentage aufgebraucht haben. Doch selbst dann kann ein Arbeitnehmer immer noch zu Hause bleiben. Denn Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine besondere Fürsorgepflicht, die schwerer wiegt als der Beruf. In so einem Fall können die Eltern ihre Arbeitsleistung verweigern und unbezahlt zu Hause bleiben. Bevor es dazu kommt, rät Betz aber dringend zum Dialog.

Was passiert, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?

Wer selbst im Urlaub krank wird, bekommt durch die Vorlage einer Krankmeldung die angefallenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Bei kranken Kindern gilt diese Regelung aber nicht, sagt Betz. Grundlage dafür ist ein Urteil des Berliner Landesgerichts aus dem Jahr 2010, das die Erkrankung von Kindern im Urlaub als allgemeines Risiko einstuft.

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