Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Weihnachten: So werden Adventskranz und Weihnachtsbaum nicht zur Brand-Gefahr

Weihnachten
24.12.2019

So werden Adventskranz und Weihnachtsbaum nicht zur Brand-Gefahr

Damit es an Weihnachten nicht heller wird als geplant, sollte man die Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuer beachten.
Foto: Paul Zinken, dpa (Archiv)

Flammen sorgen in der Vorweihnachtszeit für Gemütlichkeit, sind aber gefährlich. Wie Sie Risiken eindämmen und welche Versicherung im Ernstfall zahlt.

Die Vorweihnachtszeit hat längst begonnen. Adventskränze und Weihnachtsbäume verströmen ein stimmungsvolles Ambiente. Doch mit all den Weihnachtspyramiden, Gestecken, Adventskränzen und Weihnachtsbäumen gehen auch große Gefahren einher – gerade wenn sie mit Kerzen geschmückt sind. Jedes Jahr zur Weihnachtszeit verzeichnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Anstieg von Haus- und Wohnungsbränden um rund 50 Prozent gegenüber dem Frühjahr oder Herbst.

„Die durch Heizungsluft schnell trocknenden Zweige fangen sehr leicht Feuer“, warnt Rolf Mertens, Schadenexperte bei der Ergo Versicherungsgruppe. „Manchmal reicht ein Luftzug, damit ein Funke von einer Kerze auf die Zweige überspringt. Innerhalb von Sekunden brennt dann der gesamte Adventskranz.“ Das Feuer sei meist schwer zu kontrollieren und könne sich in der gesamten Wohnung ausbreiten.

Brände verhindern: Darauf kommt es beim Adventskranz an

Damit an Heiligabend das Christkind vor der Tür steht und nicht die Feuerwehr, rät der Versicherungsexperte zu einigen Vorsichtsmaßnahmen. So sei die Verwendung frischer Tannenzweige empfehlenswert, denn sie entzünden sich nicht so leicht. Außerdem sollte man darauf achten, dem Adventskranz einen festen Stand zu geben und ihn mindestens 50 Zentimeter entfernt von brennbaren Gegenständen wie Gardinen oder Polstermöbeln zu platzieren. Im Durchzug sollte der Adventskranz nie stehen, und die Kerzen brauchen feuerfeste Halterungen, die nicht wackeln.

Das Wichtigste: „Wer den Raum verlässt, sollte die Kerzen löschen – auch wenn er nur in der Küche Tee kochen will“, sagt Mertens. Außerdem sollten Kerzen rechtzeitig, also vor dem kompletten Herunterbrennen, ausgepustet werden. Das wird erleichtert, wenn man Sicherheitskerzen verwendet. Ihr Docht endet knapp vor dem Kerzenboden – dann gehen die Kerzen automatisch aus, wenn sie zu weit heruntergebrannt sind. Außerdem sollten Kerzen sowie Feuerzeuge und Streichhölzer von Kindern ferngehalten werden.

Doch auch mit Lichtketten muss man vorsichtig umgehen. „Was elektrischen Lichterschmuck anbelangt, sollten einzelne Steckdosen damit nicht überlastet werden“, rät Versicherungsexperte Mertens. „Sind beispielsweise mehrere Lichterketten und weitere elektrische Geräte an nur einer Steckdose angeschlossen, können die Geräte durchschmoren und Brände verursachen.“

Besonders gefährlich sind echte Kerzen auf dem Weihnachtsbaum. Wer nicht auf ihr warmes Licht verzichten möchte, sollte darauf achten, dass der Baum stabil im Ständer steht und Vorhänge und Möbel mindestens einen halben Meter entfernt sind. Ausreichend Abstand zur Heizung ist ebenfalls wichtig, damit die Zweige nicht so schnell trocknen. Außerdem sollte man den Baum regelmäßig gießen. Beim Schmücken gilt: Kerzen in einem möglichst großen Abstand zu darüberliegenden Zweigen anbringen – und auf Baumschmuck aus Stroh oder Papier verzichten. Für einen sicheren Halt der Kerzen sorgen Metallhalterungen mit einem Kugelgelenk, die sich so verstellen lassen, dass die Kerzen senkrecht stehen und nicht tropfen.

Weihnachtsbaum-Brand: Welche Versicherung zahlt?

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brand, bieten die Hausrat- sowie die Wohngebäudeversicherung den passenden Versicherungsschutz, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen“, so die Verbraucherschützerin. „Selbst die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind mitversichert.“ Schäden direkt am Haus – etwa an Türen, am Mauerwerk oder fest verklebten Parkettboden – werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Eine Versicherung entbindet aber nicht davon, auf die brennenden Kerzen achtzugeben. „Lässt man die Kerzen unbeaufsichtigt, kann der Versicherer im Schadenfall Leistungskürzungen vornehmen“, warnt Boss. Solche Fälle beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Ein Mann, der an Weihnachten unter Alkoholeinfluss auf dem Sofa eingeschlafen war und fünf Kerzen hatte brennen lassen, musste für die Feuerschäden selbst aufkommen, urteilte etwa das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 9 U 113/09). Ein durchaus kniffeliger Fall: Wäre der Mann durch äußere Ereignisse abgelenkt gewesen oder ohne Alkoholeinfluss von einem Kurzschlaf übermannt worden, hätte die Versicherung den Schaden übernehmen müssen.

Der Bund der Versicherten rät daher zu Policen, die den sogenannten „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ von vornherein ausschließen. Diese kosten zwar ein wenig mehr Beitrag als die Standard-Versicherungen, bieten aber einen großen Vorteil: „Im Schadenfall werden dann immer hundert Prozent des Schadens erstattet“, so Boss. Dann kann die Kerzenzeit sorgenfrei genossen werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.