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Steuertipp
07.07.2019

Gartenparty geplant? So lassen sich dabei Steuern sparen

Wenn eine Servicekraft dafür sorgt, dass die Gäste immer genug zu essen und zu trinken haben, lassen sich die Personalkosten absetzen.
Foto: stock.adobe.com

Wer für ein Fest Servicekräfte engagiert oder einen Koch, der kann kräftig an der Steuer sparen. Auch bei einer Feier mit Kollegen zahlt der Staat mit.

Da macht feiern so richtig Spaß: Wer Dienstleister für seine Gartenparty, die Konfirmation oder Taufe daheim engagiert, kann sich einen Steuerbonus vom Finanzamt holen. Ob Spanferkel-Griller, Servicekräfte oder die Putzkraft zum Aufräumen danach: Arbeiten die Helfer gegen Rechnung, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten.

Selbst Häppchen, Sekt und Wein für den Ein- oder Ausstand in der Firma, fürs Dienstjubiläum oder den Geburtstagsumtrunk mit Kollegen sind absetzbar. Auch bei beruflich bedingten Bürofeten zahlt der Fiskus immer öfter mit. Aber kaum ein Bürger kennt die Steuersparchancen rund ums Feiern, wie Tobias Gerauer, Steuerberater bei der Lohnsteuerhilfe Bayern, erläutert. Was mittlerweile so alles in die Steuererklärung hinein darf:

Wie lassen sich mit der Feier daheim Steuern sparen? 

Um es vorweg klar zu sagen: Wer es daheim krachen lässt, kann dem Finanzamt nicht etwa die Rechnungen fürs Grillfleisch, für Wein, Bier oder die neuen Stehtische vorlegen. Das muss der Gastgeber schon allein zahlen. Ganz anders sieht es aus, wenn er sich von Profis helfen lässt und etwa Service-Personal vom Caterer engagiert, Häppchen-Reicher, einen Klavierstimmer im Vorfeld der Feier oder eine Spülkraft für danach – bei diesen Ausgaben hilft das Finanzamt sehr wohl mit.

Hauptsache, die Leistung wird gegen Rechnung im privaten Haushalt des Steuerbürgers erbracht, wie Gerauer erläutert. Dann kann der Partygeber ansehnliche 20 Prozent seiner Kosten von bis zu 20.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung in die Steuer packen. „Das drückt seine Steuerlast um maximal 4000 Euro im Jahr“, sagt Markus Deutsch, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Der Steuervorteil steht jedem Haushalt einmal zu. Das gilt auch für zusammenlebende Paare.

Unter welchen Vorrausetzungen kann ich die Rechnung einreichen?

Angenommen, Familie Meier schmeißt eine Sommerparty zum 40. Geburtstag der Hausherrin und engagiert einen Catering-Service. Dann ist es fürs Finanzamt entscheidend, wo das Essen zubereitet wird, das den Gästen serviert wird. Bringt der Metzger kalte Platten oder warme Speisen, die er vorher in seinem Betrieb angerichtet hat und nur abliefert, gibt es keinen Steuerbonus. Baut der Caterer aber einen Grill auf, um ein Spanferkel über dem Feuer zu drehen, Steaks zu rösten, ist diese Arbeit vor Ort steuerlich begünstigt. Gleiches gilt, sollten die Meiers einen Koch nach Hause bestellen, der in der Küche des Hausherrn frisch kocht. Oder wenn der Profi dort Canapés oder das Nachspeisenbüffet zaubert. Nicht anerkannt werden die Kosten für die Anlieferung von Material.

Welche Rechnungen lassen sich noch absetzen?

Absetzbar sind außerdem die eigens engagierten Helfer, die Sekt reichen, Essen servieren, leere Gläser auffüllen, Cocktails mixen, Bier zapfen und die schmutzigen Teller abräumen. Familie Meier kann auch den Pflegedienst für den kranken Opa geltend machen, der rund um den besonderen Tag womöglich externe Hilfe braucht. Servicekräfte und Betreuer müssen gegen Rechnung arbeiten. Wer den Helfern nach der Feier Bargeld zusteckt, statt die Summe zu überweisen, kann nichts absetzen. Steuersparchancen gibt es immer dann, wenn Aufwendungen eine „hinreichende Nähe zur Haushaltsführung“ haben, wie Gerauer erklärt. Entscheidend ist, dass die Profis am Ort der Fete arbeiten. Also zum Beispiel in der Küche abspülen. Wird das schmutzige Geschirr zum Reinigen abtransportiert, zahlt der Fiskus keinen Cent dazu. Dienstleistungen außer Haus sind nicht absetzbar. Zu weit ginge auch die Rechnung für die Sperrmüllabfuhr, für einen Friseurtermin daheim vor der Fete oder für einen Türsteher.

Wie lässt sich sparen?

Selbst bei den Kosten fürs Reinemachen danach hilft der Fiskus mit, wie Deutsch erklärt. „Wer eine Putzmannschaft anrücken lässt, kann die Kosten steuerlich absetzen.“ Gleiches gilt für Büglerinnen oder den Handwerker, der das Parkett abschleift und neu versiegelt, auf dem die Gäste wild getanzt haben. Lässt Familie Meier beispielsweise für 5000 Euro Arbeitskosten rund 70 Gäste mit allem Drum und Dran bewirten, den Opa hüten, das Klavier stimmen, den Rasen mähen, Haus und Fenster putzen und noch die Teppiche shampoonieren, drücken 20 Prozent davon direkt die Steuerlast. Das macht eine Ersparnis von 1000 Euro aus. Müssten die Meiers für 2019 normalerweise 4400 Euro Einkommensteuer zahlen, sind es dann nur noch 3400 Euro. Die Arbeitsleistung der Helfer sollte auf der Rechnung ausgewiesen sein.

Steuern sparen bei der Feier mit Kollegen - wie geht das?

Selbst Kuchen backen, Brote schmieren und mit Getränken knausern muss nicht mehr sein. Auch bei beruflichen Anlässen zahlt der Fiskus mit, wie Gerauer erläutert. Früher ging für Arbeitnehmer bei Feiern in der Firma so gut wie gar nichts. Das hat sich geändert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit mehreren Urteilen neue Chancen eröffnet, um eine Sause mit Kollegen als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung abzusetzen. Wer eine kleine Feier zum Einstand, Abschied oder auch zu einem Examen schmeißt, kann sich mittlerweile ruhig trauen, auch mal Sekt anzubieten oder Pizza kommen zu lassen. Die Rechnungen dafür sind in voller Höhe absetzbar. Das gilt auch für den Umtrunk zum Dienstjubiläum, wie der BFH urteilte (Az. VI R 24/15). Oder wenn ein Geburtstag begossen wird (Az. VI R 7/16). Voraussetzung: Private Gäste bleiben außen vor, so Gerauer. Außerdem muss alles im Rahmen bleiben. Wer als Sachbearbeiter eine Luxus-Sause mit Champagner schmeißt, kommt damit kaum durch. Die Kosten müssen zur beruflichen Stellung passen. Einen echten Bonus gibt es dann, wenn die Werbungskosten die jährliche Pauschale von 1000 Euro überschreiten.

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