Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Im Test: Stiftung Warentest prüft: Was weiß man wirklich über Aloe Vera?

Im Test
03.04.2017

Stiftung Warentest prüft: Was weiß man wirklich über Aloe Vera?

Sie verleiht der Wüste ein sattes Grün - doch die wahre Kraft von Aloe vera steckt im Inneren der Pflanze.
Foto: Symbolbild: Patrick Pleul (dpa)

Aloe Vera wird vielfältig eingesetzt und ist in unterschiedlichsten Produkten aufzufinden. Doch nachgewiesen ist wenig. Die Stiftung Warentest hat sich mit der Wüstenlilie näher beschäftigt.

Wunderpflanze Wüstenlilie? Immer mehr Menschen schwören in immer mehr Bereichen der Naturheilkunde auf Aloe Vera. Doch was hat es mit der Pflanze wirklich auf sich? Die Experten der Stiftung Warentest haben Studien gesichtet und bestimmte Produktarten, bei denen Aloe Vera als Wundermittel beworben wird, auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Das vollständige Ergebnis lässt sich online auf der Homepage der Stiftung Warentest oder im aktuellen Magazin "test" (04/2017) einsehen.

Aloe Vera vielfältig einsetzbar, aber laut Stiftung Warentest nicht immer effektiv

Als "Allheilmittel" wird Aloe Vera auf verschiedenste Arten eingesetzt - die Wüstenpflanze wird in Säften und Joghurt ebenso eingesetzt wie in Kosmetika oder sogar als Arzneimittel in Kapselform. Doch nur wenige Anwendungsgebiete sind wissenschaftlich erforscht und der Nutzen der Pflanze darin belegt worden. Gerüchten zufolge soll Aloe Vera zur Krebsvorsorge dienen und die beste Hautpflege bieten. Laut Stiftung Warentest ist der nachweisliche Erfolg der Wüstenlilie aber nicht wirklich allumfassend.

Aloe Vera wurde schon im alten Ägypten eingesetzt

Aloe Vera stammt aus arabischen Ländern und ist eine Wüstenpflanze. Das heißt, dass sie monatelang ohne Regen auskommen können muss. Deshalb speichert die Pflanze besonders viel Wasser in ihren seitlichen Blättern. Bei Verletzungen der Wüstenlilie tritt das Gel aus den Blättern aus und wirkt wie ein natürlicher Kleber. Diese Funktionen der Aloe Vera wollen Menschen für sich nutzen.

Die Wüstenlilie hat als Schönheitselixir eine lange Tradition: Schon Kleopatra und Nofretete, die großen ägyptischen Schönheiten, sollen ihre Haut mit Aloe Vera gepflegt haben. Und Christopher Columbus soll die Pflanze als "Arzt im Blumentopf" bei seinen Entdeckungen an Bord gehabt haben. Eine US-Studie von 2016 belegt, dass Aloe Vera außer allergischen Reaktionen keine Nebenwirkungen auslöst, auch die Hilfe bei Wundheilung nach Verbrennungen ist belegt worden. Bei ernsthaften Erkrankungen dagegen konnte noch kein Nutzen nachgewiesen werden.

Aloe Vera: Was kann die Pflanze und was ist reiner Mythos?

Stiftung Warentest rät dazu, solche Produkte mit Aloe Vera beim Kauf zu bevorzugen, die aus "reinem Blattgel" oder "reinem Blattmark" gemacht sind. Sonst könnten Anthrachinone enthalten sein, spezielle Inhaltsstoffe, die schaden können. Deshalb sollte beim Eigenanbau der Pflanze auch darauf geachtet werden, dass vor der Anwendung des Gels aus den Blättern der Aloe Vera zunächst der gelbe Saft - der die schädlichen Stoffe enthält - abfließt.

Die Tester haben Aloe Vera als Abführmittel untersucht. Der gelbliche Saft der Blattrinde, Aloe-Latex, schmeckt bitter und wirkt starb abführend. Stiftung Warentest betont, dass Präparate zum Abführen im Magen drastisch wirken und rät dazu, schonendere Alternativen vorzuziehen. Als Gel zum Auftragen in Kosmetika und Pflegemitteln ist Aloe Vera laut "test" schlüssig, denn es kann etwa bei Sonnenbrand die Haut kühlen und befeuchten. Auch der Einsatz bei Entzündungen im Mund ist nachweislich hilfreich.

Aloe Vera als Gel in Lebensmitteln allerdings hat keinen belegten Nutzen. Es gibt zwar reine Trink-Gels oder eine Verarbeitung in Säften, aber die vielseitigen Nutzen, die häufig beworben werden - Milderung bei Diabetes, Gelenkleiden und im Darm, Stärkung des Immunsystems und Entzündungshemmung etwa - sind bisher nicht wissenschaftlich belegt worden. Die Tester betonen: Bislang gibt es zu wenig klinische Studien, die den Nutzen von Aloe Vera belegen. sh

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.