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  3. "Topbonus"-Insolvenz: Wie es mit den Air-Berlin-Meilen weitergeht

"Topbonus"-Insolvenz
04.04.2018

Wie es mit den Air-Berlin-Meilen weitergeht

Nach Air Berlin ist nun auch das Vielflieger-Programm Topbonus pleite. Was das für die Kunden bedeutet.
Foto: Kevin Kurek, dpa (Symbolbild)

Nach der Air-Berlin-Insolvenz müssen nun auch "Topbonus"-Kunden ihre Hoffnungen endgültig begraben. Die Meilen wurden gelöscht. Welche Chancen Verbraucher haben.

Nur wenige Monate nach der Insolvenz von Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft Air Berlin gibt auch das Vielflieger-Programm Topbonus seine Pleite bekannt. Im Sommer des vergangenen Jahres konnten Kunden noch fleißig neue Meilen sammeln oder bestehende Meilen in Kooperation mit anderen Airlines, wie Etihad, Condor oder Germania einlösen. Seit dem 1. April ist das Meilenguthaben von teilnehmenden Kunden nun allerdings endgültig gelöscht.

Insolvenz von "Topbonus": Was ist passiert?

Kunden wurden am Dienstag per E-Mail informiert, dass ihr Meilenkonto bei Topbonus aufgrund des Insolvenzverfahrens auf Null gesetzt werden musste. Betroffen sind alle teilnehmenden Kunden, die ihre gesammelten Meilen bisher nicht genutzt hatten. Bestehende Prämienmeilen können nicht länger genutzt werden und gehen in die Insolvenzmasse ein.

Welche Ansprüche haben Kunden jetzt?

Im Rahmen der Insolvenzverordnung, müssen teilnehmende Kunden jetzt als gleichwertige Gläubiger behandelt werden. Bis zum 24. April besteht für betroffene Verbraucher nun die Möglichkeit, ihre Forderungen auf der Webseite des Insolvenzverwalters anzumelden, sagt Sebastian Glaser, Pressesprecher der Insolvenzverwaltung von Air Berlin. (Meilen können hier als Insolvenzforderung online angemeldet werden.)

Wie schätzen Verbraucherschützer die Lage ein?

Laut Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stehen die Chancen für den Kunden allerdings eher schlecht. Prinzipiell sehe das Insolvenzrecht vor, dass nichts verloren gehe und alle Gläubiger gleich behandelt werden müssten. Die Realität sehe aber oftmals anders aus, sagt der Experte für Verbraucherrecht.

"Meilensammler müssen sich hinter größeren Gläubigern anstellen". Erst wenn alle größeren Forderungen erfüllt und noch Geld übrig sei, könnten Kunden von Topbonus nach einer Quote bedient werden. Große Summen sollten betroffene Verbraucher dabei allerdings nicht erwarten. Stattdessen müsse man mit einem winzigen Bruchteil rechnen, warnt Buttler. 

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Es könnte allerdings durchaus der Fall sein, dass andere Firmen die Meilen für sich entdecken, sagt Buttler. Auf freiwilliger Basis hätten Unternehmen wie "Media Markt" und "Sixt" Bonus-Sammler bereits mit zahlreichen Aktionen und Angeboten für ihre Meilen überrascht. Ob es erneut eine solche Marketing-Aktion geben werde, bleibe abzuwarten. Einen Neustart oder eine Rettung des Programms durch eine andere Airline schließt der Experte aus. "Für die Konkurrenz macht eine Übernahme des Vielflieger-Programms schlichtweg keinen Sinn", sagt er. (mit AZ)

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