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ALG I
30.05.2024

Arbeitslosengeld-Auszahlung im Juni 2024: Wann ist das Geld auf dem Konto?

Arbeitslosengeld wird monatlich ausgezahlt. Wann ist es im Juni 2024 verfügbar?
Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt monatlich Geld. Aber wann ist die Leistung im Juni 2024 auf dem Konto?

Wer seinen Job verloren hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld bekommen. Wie hoch die Versicherungsleistung ist, hängt laut der Bundesagentur für Arbeit vom vorherigen Einkommen, aber auch von der Steuerklasse sowie von möglichen Kindern mit Kindergeldanspruch ab. Wer vorher 1500 Euro netto, 2000 Euro netto, 3000 Euro netto oder 4000 Euro netto verdient hat, bekommt also entsprechend mehr oder weniger Arbeitslosengeld. Dabei gilt es allerdings auch die Höchstsätze zu beachten.

Außerdem wird Arbeitslosengeld nicht unbegrenzt, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Die Auszahlung findet monatlich statt. Wann das Arbeitslosengeld im Juni 2024 auf dem Konto ist, lesen Sie hier. 

Arbeitslosengeld im Juni 2024: Wann wird das Geld überwiesen?

Das Arbeitslosengeld sichert für die Zeit ohne Job für viele Menschen den Lebensunterhalt. Daher ist es für Betroffene wichtig, zu wissen, wann die Leistung ausgezahlt wird. Laut der Bundesagentur für Arbeit wird das Arbeitslosengeld "regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt". Dabei sei sichergestellt, dass Berechtigte "am ersten Arbeitstag des Folgemonats über den Zahlungsbetrag verfügen können". 

Was bedeutet das nun für die Auszahlung im Juni 2024? Da der 1. und 2. Juni auf ein Wochenende fallen, dürfte das Arbeitslosengeld Berechtigten am Montag, 3. Juni 2024, auf dem Konto zur Verfügung stehen. 

Wenn Sie wissen möchten, wann das Arbeitslosengeld in den anderen Monaten in diesem Jahr auf dem Konto ist, können Sie das in unserer Arbeitslosengeld-Auszahlungs-Übersicht für 2024 nachlesen.

Übrigens: Wie lange man Arbeitslosengeld bekommt, hängt unter anderem vom Alter ab. Es macht demnach einen Unterschied, ob man 55 Jahre, 58 Jahre, 59 Jahre, 60 Jahre oder 62 Jahre alt ist. Ab einem gewissen Zeitpunkt kann die Versicherungsleistung aber über alle Altersklassen hinweg nicht weiter bezogen werden. Wenn Betroffene danach immer noch arbeitslos sein sollten, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld beantragen.