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Arbeitslosenversicherung
11.03.2024

Arbeitslosengeld: Welche Leistungen bietet die Arbeitslosenversicherung noch an?

Die wichtigste Leistung der Agentur für Arbeit ist das Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenversicherung bietet aber noch weitere Leistungen an.
Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

Die bekannteste Leistung der Arbeitslosenversicherung ist wohl das Arbeitslosengeld. Welche anderen Leistungen es noch gibt, lesen Sie hier.

Menschen, die ihren Job verloren haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bekommen. Dabei handelt es sich laut der Bundesagentur für Arbeit um eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Berechtigte, die die Anwartschaftszeit erfüllt und sich arbeitslos gemeldet haben, können für einen begrenzten Zeitraum 60 oder 67 Prozent ihres vorherigen Netto-Gehalts – bis zu einem Maximalbetrag – erhalten. 

Neben dem Arbeitslosengeld bietet die Arbeitslosenversicherung aber noch weitere Leistungen an. Die wichtigsten Leistungen werden in diesem Artikel vorgestellt.

Neben Arbeitslosengeld: Welche Leistungen bietet die Arbeitslosenversicherung?

Neben dem Arbeitslosengeld bietet die Arbeitslosenversicherung laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr noch weitere Leistungen an, dabei ist allerdings das Arbeitslosengeld die wichtigste Leistung. Außerdem wird Folgendes angeboten: 

  • Berufsberatung: Die Agentur für Arbeit berät Jugendliche und Erwachsene zur Berufswahl, zur Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sowie zu verschiedenen Berufen, zu den Möglichkeiten beruflicher Bildung, zur Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und zu Leistungen der Arbeitsförderung.
  • Entgeltersatzleistungen: Neben dem Arbeitslosengeld sind auch Kurzarbeitergeld sowie Insolvenzgeld eine Entgeltersatzleistung.
  • Förderung der Berufsausbildung: Manche berufliche Ausbildungen sind förderungsfähig. Demnach können Auszubildende über eine Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt werden, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen - etwa, dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen - erfüllen. Berechtigte erhalten dann Unterstützung zum Lebensunterhalt, für Fahrkosten und mehr.
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung: Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einer beruflichen Weiterbildung teil, können unter Umständen Lehrgangskosten, Fahrkosten, mögliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern übernommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine notwendige Weiterbildung handelt, um Arbeitslose beruflich wieder einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Interessierte müssen sich außerdem vorher bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Ein Bildungsgutschein bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung: Menschen mit einer Behinderung können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bekommen, wenn diese wegen der Art oder Schwere der Behinderung nötig sind, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.