Ich bin dann mal weg: Kann man nach 100 Tagen schon wieder den Job kündigen?
Plus Schlechte Einarbeitung, ein schwieriger Vorgesetzter: Wie finde ich heraus, ob der neue Job passt? Und was sollte ich tun, wenn nicht? Eine Expertin gibt Antworten.
Die ersten 100 Tage ist alles neu. Doch manche merken dann bereits: Hier bin ich falsch – und kündigen in der Anfangsphase. Das Unternehmen Softgarden, das Bewerbermanagement-Software für Firmen anbietet, hat von Februar bis April dieses Jahres 2160 Menschen, die sich aktuell auf eine neue Position beworben haben, über sein E-Recruitingsystem zu ihrer früheren Erfahrung aus der Probezeit befragt – nicht repräsentativ. Demnach haben 17,8 Prozent der Teilnehmenden schon einmal in dieser Phase ihren Job gekündigt, weitere 17,4 Prozent standen kurz davor. Die Zahlen seien im Vergleich zur ersten Erhebung deutlich gestiegen: 2018 hatten 11,6 Prozent der Befragten schon einmal während der ersten 100 Tage ihren Job gekündigt. Als Grund nennen die Befragten zum Beispiel eine nicht vorhandene oder schlechte Einarbeitung. Auch Schwierigkeiten mit Vorgesetzten oder unerfüllte Erwartungen aus der Bewerbungsphase waren Gründe, innerhalb weniger Monate das Handtuch zu werfen.
Annika Reiß arbeitet als Coach und Beraterin und beschäftigt sich in einem Podcast mit allen Themen rund um die Arbeitswelt. Sie erklärt: "Wir sind immer noch in einer Zeit der Pandemie. Gerade, weil sich in den letzten Jahren durch die Pandemie das Arbeitsleben unglaublich verändert hat, achten viele beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber darauf, ob sie merken: 'Hier bin ich richtig.'" Viele hätten durch die Pandemie Zeit gehabt, über diese Fragen nachzudenken und achteten nun mehr darauf, was ihnen eigentlich guttue.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Ich bin dann mal weg: Kann man nach 100 Tagen schon wieder den Job kündigen?"
Selbstverständlich wenn Sie einen neuen Job haben. Ansonsten könnte es eng werden. Die Sperrzeit bei ALG 1 wird verhängt, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen und sich damit freiwillig in die Arbeitslosigkeit begeben. Die Sperrzeit beim ALG 1 kann bis zu drei Monate betragen.