Abschleppkosten übernimmt die Versicherung
Nicht nur die Reparatur-, sondern auch die Transportkosten muss eine Versicherung übernehmen. Zumindest wenn der Fahrer bei dem Autounfall unverschuldet war.
Nach einem muss die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden übernehmen. So ist sie etwa nicht nur für die anfallenden reinen Reparaturkosten eines Autos verantwortlich. Sondern sie muss in der Regel auch die sogenannten Verbringungskosten zahlen, zum Beispiel den Transport des Autos zur Werkstatt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Coburg hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 15 C 466/17).
Versicherung muss auch Transportkosten nach Unfall übernehmen
In dem verhandelten Fall ging es um eine Autoreparatur nach einem Unfall. An diesem war die Fahrerin nicht schuld. Das erkannte die gegnerische Versicherung auch an. Doch kürzte diese die Reparaturrechnung des Autos um die Verbringungskosten.
Die Sache ging vor Gericht, das der Frau Recht gab. Die Versicherung musste auch die Transportkosten zahlen. Die Haftpflichtversicherung muss den gesamten Schaden übernehmen. Dazu gehören in der Regel zum Beispiel auch die Anwaltskosten, erklärt der DAV die Ansprüche von Unfallopfern. (dpa/tmn)
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