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Verdacht auf Holzteile: Bäckerei ruft Aufbackbrötchen zurück
![Ein Hersteller ruft Aufbackbrötchen zurück. Ein Hersteller ruft Aufbackbrötchen zurück.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Eine Bäckerei ruft Aufbackbrötchen zurück, die bei Netto, Edeka und Marktkauf vertrieben wurden. Die Semmeln könnten Fremdkörper aus Holz enthalten.
![Verdacht auf Holzteile: Bäckerei ruft Aufbackbrötchen zurück](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/bilder/crop66187506/2103058921-cv1_1-w40-owebp/Svenja-Moller?t=.jpg)
Weil ihre Aufbackbrötchen Fremdkörper aus Holz enthalten könnten, hat die Panem Backstube aus Thüringen am Mittwochabend über einen Rückruf informiert. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde vom Verzehr der Backwaren abgeraten. Die Brötchen wurden laut dem Portal produktwarnung.eu bundesweit unter anderem bei Netto, Edeka und Marktkauf vertrieben. Inzwischen wurden sie aus dem Verkauf genommen.
Brötchenrückruf bei Netto, Edeka und Marktkauf: Betroffene Produkte
Von dem Rückruf betroffen sind zwei Produkte. Der Artikel "GUT&GÜNSTIG Gemischte Brötchen zum Fertigbacken" in der 540-Gramm-Packung wurde hauptsächlich bei Edeka und Marktkauf mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und daran angrenzende Teile von Nordrhein-Westfalen angeboten.
Beim zweiten betroffenen Produkt handelt es sich um die "Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken", die bundesweit bei Netto verkauft wurden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist bei beiden zurückgerufenen Artikeln der 30. Mai 2024.
Wer eines der betroffenen Produkte gekauft hat, kann dieses gegen Erstattung des Kaufpreises im Supermarkt beziehungsweise Discounter zurückgeben. Auch ohne Vorlage des Kassenbons bekommen Verbraucher ihr Geld zurück.
Käse-Rückruf in der vergangenen Woche: Verzehr kann schlimme Folgen haben
Erst in der vergangenen Woche kam es zu einer bundesweiten Rückrufaktion. Bei einer Eigenkontrolle des Herstellers waren Listerien nachgewiesen worden. Der betroffene Käse wurde bundesweit in verschiedenen Supermärkten verkauft. Ein großes Problem bei dem Rückruf ist, dass Verbraucher oft nicht feststellen können, ob sie das betroffene Produkt gekauft haben. Denn teilweise handelt es sich bei dem Käse um Thekenware, bei der weder der Hersteller noch eine Chargennummer erkennbar sind.